Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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welchem sie 1779 für 300 Tl. an den Sohn Martin Weselsky überging, der sie bis 
1805 besaß.*) 
Die Lautscher Mühle besaß 1650 die Herrschaft, verkaufte sie aber bald 
an Jakob Kutscher, von dem sie an Georg Kutscher und von diesem an Martin Hünel 
überging, der sie 1688 hielt. Seine Witwe verkaufte sie 1693 für 350 Tl. dem Hans 
Weigel. Als 1698 Anna Elisabeth Freiin von Hofmann die Herrschaft Odran ihrem 
Bruder Johann Peter Anton Reichsgrafen von Werdenberg verkaufte, da ergab sich 
bei der Lautscher Mühle ein alter Ausstand von 203 fl. 54 kr., infolgedessen Hans 
Weigel, der schon 60 Tl. erlegt hatte, noch 350 Tl. 9 gr. zu zahlen hatte. Im Jahre 
1723 ging die Mühle für 350 Tl. schl. an seinen Sohn Martin Weigel über, dem 
1742 Franz Leopold Graf Lichnowsky die Johann Thomas von Zwolaffche Handfeste 
v. I. 1571 bestätigte, und Barbara Cajetana Lichnowsky schlichtete 1743 einen 
zwischen ihm und dem Jogsdorfer Müller Wesselsky ausgebrochenen Streit. Sie be¬ 
stimmte, daß letzterer auf die Mahlgäste aus dem Dorfe Jogsdorf keinen Anspruch 
habe, da dieselben zufolge der erwähnten Handfeste dem Lautscher Müller gebührten, mit 
Ausnahme der drei Bauern: Hans Staff, Hans Popp und Georg Futschik. Nach 
Martins Tode bewirtschaftete seine Witwe die Mühle zehn Jahre, worauf sie dieselbe 
1757 dem Sohne Karl Weigel für die gleiche Summe übergab, der sie 1762 dem 
Jogsdorfer Niedermüller Johann Wesselsky für dessen Sohn Valentin Wesselsky um 
1000 Tl. verkaufte, dessen Sohn Lorenz dieselbe 1797 für 2000 fl. rh. übernahm. 
In der Matrik von Odran wird im Jahre 1651 Hans Ertel und im Jahre 1661 
Paul Heytel als Schloßmüller in Odran erwähnt. Hans Clement von Neudorf, auf 
der Bautscher Herrschaft heiratete am 4. Februar 1663 Justine, die Witwe des Paul 
Heytel, und übernahm die Mühle. Im Jahre 1690 verkaufte jedoch die Herrschaft 
die Schloß- oder Große-Mühle in Odran für 100 Speziestaler dem 
Mathes Heytel. Von dieser Mühle sollte er bei Verlust derselben jährlich 40 fl., 
12 Scheffel reinen Weizen und 60 Scheffel Korn zinsen und der Obrigkeit bei jedes¬ 
maligem Verkauf der Mühle der Auf- und Abzug und das Vorkaufsrecht gebühren. 
Die Mühlsteine hatte der Müller für sein Geld zu kaufen und die Richter und Frei- 
höfler deren Zufuhr p besorgen, während die benötigten eichenen Wellen die 
Untertanen zuzuführen hatten. Das Geschirrholz erhielt er unentgeltlich aus den 
obrigkeitlichen Wäldern durch die Dobischwälder zugeführt, während die anderen 
Roboter ihm das zum Mahlwerk, zu den Wehren und Fludern erforderliche 
Holz, das er ebenfalls von der Herrschaft erhielt, herbeizuschaffen hatten. Gegen 
den ausgesetzten Hoflohn konnte er die Hofzimmerleute benützen. Sämtliche auf 
der Herrschaft befindliche Müller waren verpflichtet, ihm die Mühlsteine und Räder 
ausarbeiten und ausfertigen zu lassen. Zu letzteren stellte die Herrschaft das 
Holz bei. Den Mühlgraben mußte die Stadt fegen lassen. Die Taschendorfer und 
Wolfsdorfer mußten bei ihm mahlen und wurden, wenn sie dies nicht taten, mit 
harter Strafe belegt. Für zwei Kühe hatte er auf den herrschaftlichen Feldern freies 
Hüttwerk. Die sechs mageren Schweine, ivelche die Schäfer abzugeben schuldig waren, 
wurden von der Herrschaft entweder mager verkauft oder der Müller hatte sie mit 
obrigkeitlichem Getreide zu mästen. Das für das Schloß- und Meierhofgesinde be¬ 
nötigte Mehl mußte er mahlen und das Malz für das herrschaftliche Bräuhaus und 
den Schrott zum Branntweinbrennen ohne Abnahme des Mautmaßels und das 
Stadtmalz gegen die bisherige Bezahlung schrotten. Das benötigte Bier mußte er von 
der Herrschaft, den Eimer per 27 sgr. kaufen. Herrschaftliche Flecken und Wiesen 
am Pohorschberg wurden ihm gegen Erlag des Zinses zugesichert. Die Mühle ging 
bald darauf an seinen Sohn Georg Heytel über, welcher sie 1700 für 425 Tl. dem 
Mathes Eberhart von Alt-Titschein verkaufte, der sie 1704 dem Hans Hünel im Tausch¬ 
wege für die Teichmühle überließ. Im Jahre 1733 aber verkaufte Johann Bönisch 
die Odrauer große Schloßmühle mit vier „ganghaften" und einem „unganghaften" Gang 
*) Neumarker Grdb. I, 389, 391, 396.
	        
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