Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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2 Viertl, Lautsch iede Sorth 1 Schock, I Matz, 2 Maßt, Jocksdorf iede Sorth 
1 Schock, 1 Viertl, 2 Matz, Dörfel iede Sorth 5 Schock, Kamitz iede Sorth 8 Schock, 
2 Viertl, Großhermsdorf iede Sorth 12 Schock, 2 Viertl, Kleinhermsdorf 
iede Sorth 2 Schock, Wolfsdorf iede Sorth 4 Schock, Taschendorf Korn 5 Schock, 
3 Viertl, Haber 5 Schock, 1 Viertl; Summa Korn 62 Schock, 2 Viertl, 3 Matz, 
2 Maßl, Haber 62 Schock, 3 Matz, 2 Maßl. — Obgesetzten Decem sind sie schuldig 
halb zu Georgi und die andere Hälfte zu Michaeli abzuführen. — Von den Mühlen, 
der fl Mühl bei der Stadf, Lautsch, von beiden zu Jocksdorf und Kleinhermsdorf 
von jeder 1 Matz Weizenmehl, macht 1 Viertel 1 Matz. 
„2. Am Gelde: Jedes Quartal von dem ehrsamen Rath zu Odrau 6 Thl. 
> 6 böm. gr., den Thaler zu 24 böm. gr. gerechnet, thut das Jahr 26 Thl. 16 gr. 
oder 32 fl. 
„3. An Fischen: Jährlich von einer odrauischen Obrigkeit 1 %Schock Karpfen. 
„4. An Bier: Aus dem Schloßbräuhaus von der gn. Herrschaft 52 Eimer, 
aus der Stadt 20 Eimer, macht jährlich 72 Eimer. 
„5. Mehr hat er zu genießen: Ein Erbe vorm Oberthor neben Casper 
Eckarts. — Ein Erbe vorm Oberthor neben Lorenz Kuntschiks. — Ein Erbe am 
Wessidlberg neben Thomas Münsters und Georg Schilles. — Ein Erbe in der Heide 
neben Martin Andres. — Ein Follem (Follung) unterm Pohorschberg. 
„6. An Gärten: Einen Garten beim St. Johanniskirchel neben des gn. Herrn 
Blumengarten. — Einen Garten beim Wessidlersteig. — Einen Garten, so der Kapelan¬ 
garten genannt ivird, zivischen Andres Jäkels und Georg Werners gelegen. 
„7. An Wasser: Das Stück Oderwasser, so zwischen der langen Brucken und 
der Viehweidbrucken lieget, ist zum Genuß des Pfarrers, und wird andern nicht zu¬ 
gelassen zu fischen, als allein am Mittivoch und Freitag früh bis um 10 Uhr und 
ferner nicht. 
„8. An Holz: Von der gn. Grundobrigkeit wird Holz gegeben 20 Klafter, theils 
hartes, theils weiches, welches die Kamitzer und Taschendorfer zu hauen und zu führen 
schuldig. Item sind die /vier Kirchväter, als zu Taschendorf, Dörfel, Wolfsdorf und 
Dobischwald, schuldig, dem Herrn Pfarrer Dünger zu führen, die Acker zu bereiten, 
das Getreide zil schneiden und abzuhauen, einzuführen und auszudreschen, jedoch daß 
er ihnen zu sothaner Arbeit Essen gebe, aber kein Geld. Mehr sind sie schuldig, den 
Herrn Pfarrer zil führen, wohin er ivill und es seine Geschäfte erfordern. Mehr, 
ivann der Herr Pfarrer irgend im Willen den Gottesdienst zu halten, sind sie schuldig, 
ihn mit ihren Pferden abzuholen und ivieder nach Haus zu führen. Mehr, so oft 
als der Herr Pfarrer in einer Filialkirche den Gottesdienst hält, ist ihm der Kirch¬ 
vater schuldig, vor das Essen zu geben 7 kr. 
„9. Von St. Johannis Kirchel: So oft der H. Pfarrer daselbst den 
Gottesdienst verrichtet, so sind ihm die Kirchväter bei der Stadt schuldig, auf eine 
Maß Wein zu geben aus dem Kirchen Säckele. — NB. Johann Satzke zinset vom 
Garten am Wessidler Steige zu Michaeli 18 w. Gr., das ist 36 kr." 
Der Pfarrer Thomas Hieronymus Leicher starb am 1. Februar 1692 und am 
29. Februar d. I. trat an seine Stelle Heinrich Alois Procop (V.), Dr. Philo- 
logiae, Baccalaureus der theol. Fakilltät, öffentlicher Notar und Ehren-Protonotar des 
apost. Stuhles. Er war aus Neutitschein und hatte vorher an den Pfarren in Pohl, 
Löschn« und Dubicko gewirkt. 
Das Kapital von 300 fl. schles. von der alten Stiftung für einen Kaplan, 
welches 1603 den Zünften übergeben worden war, behielten diese auch nach der 
Wiedereinführung der katholischen Religion. Die Zinsen davon im Betrage von 
24 fl. schl. bezog aber jetzt der Pfarrer, wie aus folgendem hervorgeht. 1. In der 
Konsignation der Pfarreinkünfte des Pfarrers Thom. Hier. Leicher vom 23. Mai 
1668 heißt es: 1. k'sounir« ex civitate annuatim solvuntur 32 flor., computando 
florenum pro 60 cruciferis, d. h. an Geld von der Stadt 32 fl. ä 60 kr. — 2. In 
dem vom Dechant Ignaz Scholarides im Jahre 1672 ausgefertigten Extrakt aus der
	        
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