Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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auf Woschitz, mitsiegelteu. Laut des Urbars waren die Fleischhacker verpflichtet, 
alle Samstage auf das Schloß eine Rindszunge und Kutteln für 4 Gr. 
abzugeben. Mittelst eines am 31. Dezember 1078 auf Schloß Jndenau ausgestellten 
Briefes befreite er sie gegen eine jährliche Zahlung von 3 Tl. oder 3 fl. 36 kr. 
rheinisch von dieser Verpflichtung unter der Bedingung, daß, „wenn über kurz oder 
lang es ihm oder seinen Nachkommen belieben würde, die besagten Zung und Kutteln 
wieder in natura genießen und wöchentlich nach vorherigem Brauch von den Meistern 
empfangen wollte, sie aus dem Rentamt die im Urbar auf 46 Wochen ausgesetzten 
6 fl. 8 kr, ohne einzige weitere Ausgleichszahlung zu erheben und zu bekommen 
berechtigt sein sollen." 
Die Tuchmacherzunft hielt strenge an ihren Satzungen. Knappen, die aus 
der Zunft ausgetreten waren und einen anderen Beruf erwählt hatten, wurden nicht 
ohneweiters wieder in dieselbe aufgenommen. So erschien z. B. 1662 in der Zeche 
der einstige Tuchknappe „Paul Heger als ein Hausknapp und hat eine ganze Zech 
oder Mittel gebeten, man möcht ihn ivieder zu Gnaden annehmen; als hat solchs eine 
ganze Zeche gut angesehen und ihn nach gebührter Straf abgestraft und solchs ver¬ 
pfändet bei der Straf von 8 Sch. gr. ihm niemand solchs vorzuwerfen." Bei der 
Ausnahme eines Lehrlings wurden die Leistungen des Meisters genau bestimmt. Der 
Meister Martin Georg Gartinger zeigte 1669 der Zeche an, daß er seinen Sohn dem 
Meister Mathes Unger übergebe. „Weilen er eines Meisters Sohn ist, so nimmt ihn 
Mathes Unger von 1669 bis 1672 zu Ostern in die Lehre. Während der drei Jahre 
gibt er ihm 4 grobe Hemden, 4 Paar Schuhe, 2 Paar Strümpfe, 2 Paar Hosen und 
1 Röckel, und wenn die drei Jahre um sind, erhält er 1 flächsernes Hemd, 1 Röckel, 
1 Paar Hosen, 1 Paar Strümpfe und 1 Paar Schuhe, unter einem beiderseitigen 
Pfand von 10 Pfund Wachs, wer's nicht hielte." 
Sorgsam wachte die Zunft darüber, daß die in Odrau erzeugten Tücher von 
guter Qualität und ordentlich gearbeitet seien, und strafte jeden, der nach dem 
Berichte der Schaumeister Tücher lieferte, die nicht allen Anforderungen entsprachen. 
Andreas Kleindienst mußte 1666 wegen eines schmalen Tuches, das er zu dünn 
gewirkt hatte,- 1 Pfund Wachs und 12 gr. büßen und im nächsten Jahre wegen eines 
breiten Tuches, das nicht ordentlich hergestellt war, 16 gr., wobei man ihm aus Gnade 
das zerschnittene Zeug schenkte. Mathes Herzmansky mußte 1682 wegen eines in der 
Rahme straffällig erkannten Tuches 1 Tl. erlegen und in demselben Jahre nochmals 
wegen eines fleckigen Tuches, das viele Streifen hatte, 12 Sgr., in welchem Jahre 
auch Johann Herzmansky wegen ungebührender Anklage des Gregor Trapper 2 Pfund 
Strafwachs zu geben hatte. 
Die vorhandenen Tuchrahmen reichten zum Aufspannen der Tücher nicht aus, 
weshalb die Zunft darnach strebte, neue zu gewinnen, wozu aber die Mittel derselben 
nicht ausreichten. Als daher im Jahre 1666 Gregor Steinowsky Meister wurde, 
beschloß die Zeche eine Willkür und ging von ihrer alten Gewohnheit — doch ohne 
Beeinträchtigung für die Zukunft — von einem neuen Meister das Meisteressen zu 
verlangen, ab, und nahm statt desselben 3% fl., „welches Geld sie p einer Rohm 
so nöttig gebraucht" hatten. Bezüglich des Meisteressens setzten sie 1682 fest, daß 
ein Einheimischer oder Fremder, welcher Meister werde, 5 fl. zahlen oder das 
Meisteressen geben solle. Damals waren 15 Meister. Dieser Beschluß wurde 1689, 
„weilen sich die ehrbare Zunft gemehret, so daß bis 24 Meister geworden sind", 
dahin umgeändert, daß die Meisteressengebühr auf >6 fl. erhöht ivurde. Im Jahre 
1671 hatte die Zunft von Georg Jakob Herzmansky, welcher damals Bürgermeister 
und kais. Zolleinnehmer war, dessen Rahme im Zwinger erworben und verbanden 
sich die Zechmeister Gregor Unger und Andres Kleindienst mit Handschlag, ihm nach 
der Frühlingswollschur ein „gut außkührings breit grawes Tuch zu fertiug." Dies 
geschah und bestätigte derselbe am 5. Juli 1672 darüber, wobei noch festgesetzt wurde, 
„daß die Tuchmacherzeche von dieser Rahme zu Georgi der Stadt, wie es vorhin 
gewesen, 2 weiße Groschen erlegen soll". Diese Rahme verkaufte die Zeche 1683 dem
	        
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