Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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gabnisse aufs neue bekräftigen. Am Tage der hl. Dreifaltigkeit 1630 stellte er ihnen 
einen neuen Brief aus, in dem er ihnen ihre in der Zwola'schen Begabnis v. I. 
1584 enthaltenen alten Rechte wörtlich konfirmierte. Die Abschrift fertigte der 
damalige Stadtschreiber Wenzel Pontanus aus Prerau mit Zutun des Georg Maier 
und des Florian Horak an. 
Sebastian Julius Praschma von Bilkau auf Odran und Stauding soll 1633 
die Schmiede und die mit ihnen vereinigten Handwerker vom Gewerbezins befreit 
haben, wie Hilschers Chronik anführt, wovon jedoch unsere Quellen nichts melden. 
Den Gesellen der Leinweberzunft war 1621 ihr Gesellenbrnderschaftsbrief 
verbrannt, weshalb sie 1637 die geschwornen Zechmeister und Ältesten des Hand¬ 
werks angingen, ihnen wieder etliche Artikel mitzuteilen, damit sich jeder Geselle zu 
richten Nüsse, wie er sich zu verhalten habe, welchem Ansuchen sie am 2. Juli 1637 
entsprachen. Die Buße für das Übertreten eines Artikels bestand zumeist in einem 
Knappenrecht. Der Wert desselben ist nicht angeführt, dürfte jedoch nach dem bei 
Joh. Thomas v. Zwola über die Tuchknappen Gesagten 2 gr. betragen haben. Nach 
diesem Bruderschaftsbriefe war ihnen verboten: 1. Das Versäumen des Gottesdienstes 
an Sonn- und Feiertagen, 2. das Halten der „guten Montage", 3. das Abreden 
eines Gesellen aus der Werkstatt seines Meisters, 4. der Gebrauch ungebührlicher 
Worte vor den Familienangehörigen des Meisters und seines Gesindes, 5. das Weg¬ 
wandern und Zurückkehren vor vier Wochen, 6. das Versäumen der für einen Zechtag 
angesagten Herbergsstunde; alles unter der Buße eines Knappenrechtes. 7. Auf das 
Offenbaren der Heimlichkeiten der Bruderschaft war eine Buße von zivei Knappenrechten 
ausgesetzt. 8. LLenn ein Altgeselle von einem Gesellen Bürgen begehrte und hiebei 
seinen Mantel nicht umhängte, verbüßte er zwei Knappenrechte. 9. Wenn hingegen der 
Geselle dem Altknecht keine Bürgen setzen wollte und hiebei seinen Mantel nicht um¬ 
hängte, so verbüßte er drei Knappenrechte. Weiters war ihnen verboten: 10. das 
Abnehmen des Mantels ohne Erlaubnis des Altgesellen vor einem „Geschenke" (Frei¬ 
bier), 11. das Juchzen bei der Ansage eines Geschenkes, 12. bei einem Geschenke 
unangesagt das Bier vom Tische wegzutragen, 13. das Bier zu vergießen, 14: weg¬ 
zugehen, ohne sich beim Altgesellen zu melden, 15. das Verlassen des Wirtshauses 
ohne vorhergehende Ansage beim Wirt; alles unter einer Buße von einem Knappen¬ 
recht. 16. Schenkte einer einer Verletzten (Gefallenen), so verbüßte er zwei Knappen¬ 
rechte. Weiters war ihnen nicht gestattet: 17. in der Herberge Würfel oder Karten 
bei sich zu tragen, 18. vor dem Geschenke zu spielen, 19. auf „trockenem" Platze zu 
spielen, 20. mit einem Lehrknecht zu spielen. 21. Auf das Spielen eines Gesellen 
mit einem Spitzknechte stand die höchste Strafe mit vier Knappenrechten. Ferner war 
ihnen unter der Buße eines Knappenrechtes untersagt: 22. das Tragen von Wehr- 
oder Waffen auf der Herberge, es seien lange oder kurze Messer nnb Dolche, 23. 
ungebührliches Verhalten in der Herberge, 24. das Entblößen in der Herberge, in 
einem Tanz- oder Schenkhause, 25. das Essen während des Gehens über den Ring, 
26. barschenklich oder ohne Schuhe über die Traufe zu gehen, 27. ohne Kragen oder 
Koller in die Stadt zu gehen, 28. den Mantel von der Achsel hängen zu lassen, 
29. ohne Mantel in die Kirche oder über den Ring zu gehen, 30. leinene Strumpf¬ 
bänder zu tragen und 31. sich für einer Wiener auszugeben. 32. Verbüßte jeder ein 
Knappenrecht, wenn er zu einem Begräbnis eines Zunftgenossen nicht vor Ansheben 
des Leichnams erschien, 33. wenn er hiebei einen Kranz oder eine Feder am Hut 
trug und 34. wenn er sich weigerte, dem Befehle des Altgesellen nachzukommen, die 
Leiche beim Begräbnis tragen zu helfen. 
Kirche und Schule. 
Der erste katholische Pfarrer in Odran nach der Gegenreformation war 
Johann Friedrich Hlasnig (1.), gebürtig aus Ratibor, der 1629 ans Bennisch, 
wo er seit 1625 gewirkt hatte, hieherkam. Infolge des großen Mangels an katholischen
	        
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