Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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„Auch feint Sie schuldig, Wan eß die notturfft erfordert, auß dem Lautscher 
und Oderischeu Hoff Hew undt st roh auffs Schloß zu führen. 
„Ingleichen feint sie schuldig, allerlei gefäß vom Schloß zur außfieschung der 
Teiche, welche unter der Stadt Odra liegen, undt nach ausfieschung widerumb abzu¬ 
führen, Wie auch bei ablaßung dießer Teiche, so lang als eß von nötten, darbet 
zu wachen. 
„Auch allerley gespünst Zum einrußen und wider vom Rießen Bei dem Schloße 
zu führen. 
„Auch feint sie schuldig, wan ein großer schnee auff die Schloßdecher feit, 
denselben mit schnüffeln herab zu werffen. 
„Dieße alle obgeschribene Robetten und schuldigkeiten werden von einem jeden 
deß Jahrß vor 3 Thl. geschahet, welches Bestendig macht 36 Thl. 
„Einen gewießen Thl. vor 24 Thl. geschähet, Bringt 864 Thl. 
„Robetten undt Schuldigkeiten der Gärttner in der Vorstadt Odra, welcher 
13 Perschon feint. 
„Die Gärttner feint schuldig, wan eß ihnen Befohlen wirdt, nach allen Derffern 
der Herrschaft Odra auff allerhand! robet und ander Herrschafft notturfft zu ver¬ 
melden undt den Richtern zu Befehlen. 
„Auch feint Sie schuldig, wan in deß Herrn Brewhauß Bier gebrawen wirdt, 
allweil nach der Reh zu drei Perschonen dem Brewer zu Behülffe zu kommen und 
ihme Bremen helffen, da wirdt ihnen nach der rey Brodt gegeben. 
„Auch feint sie schuldig, in die Oderische Helder, Wans von nötten ist, auffs 
fieschen zu gehen. 
„Dieße Schuldigkeit wird von einem jeden Jahrl. Bestendig vor 2 Thl. ge¬ 
schahet, Bringt von 13 Perschon 26 Thl. 
„Einen gewießen Thl. vor 24 Thl. geschähet, Bringt 624 Thl. 
„Steigende und fallende Zünßen in der Odrawischen Vorstadt. 
„Michel Burman, Binder, und Andreß Kloß, Tischler, daß sie die Schuldigkeit 
der Gärttner nit verrichten, geben ieder jahrl. 3 Thl. Bringt 6 Thl. 
„Andres; Ziehmann, Töpffer,-oder darvor so viel Töpffe per 1 Thl. 
„Die Haußgenossen feint schuldig, allerlei deß Herrn gespinst umbsonst einzu- 
rueßen, außzuwaschen und auf die Derre zu setzen, die Nutzung schetzet man pr. 
2 Thl. Auch feint sie schuldig zur notturfft des Herrn auff die Bottschaft mit den 
Briffen zu gehen, daruor ihnen vor der Mühe gegeben wirdt zu 1 gr. 
„Von zweien Mühlen, alß von der kleinen und Teuchmühle bei Verkauffung 
derselbigen, gebieret dem Herrn von einem Hundert Thl. 10 Thl. auffang, die Nutzung 
schetzet man pr. 20 Thl. Dieße mühten hell der Herr anitzo selber. 
„Die TeuchMühle hat gegeben: Jährlich Kohrn 2 Malder. Zu St. Wenceslai 
vom stückg acker 3 Thl. Vom Gartten 5 gr. Hungerige ganß 6 St., Hiener 2 St. 
Auch war er Jahrl. dem Herrn schuldig zue Mesten 3 Schwein. Angleichen Jahrl. 
1 Hundt außzuh alten. 
„Die kleine Mühl unterhalb der Stadt hat gegeben--Jahrl. 
Kohrn —- 
Über das Schloß zu Obrem und die dazu gehörigen Gebäude, aus welchen die 
Herrschaft Ruhen zog, schreibt das Urbar : 
„Daß Odrawische Schloß wird geschazt zum verkauffen pr. 1000 Thl. 
Schiedthauß Bei dem Schloße, von Grunde new mit stein auffgebawet, so zimlich 
viel auf den Baw auffgangen, wirdt geschezt zum verkauffen pr. 20 Thl. 
„Bey dießem Schloße underwerts und herumben feint fünf gartten, in 
welchen allerlei gepfroffte ObstBäume von opsfeln, Birnen und andern frucht- undt 
nutzbarre Bäume sein, welche man deß Jahres Zimlich genüßen kan. Auch ist übers 
ganze Jahr vorß Viehe hierinnen graß genugsamb. Jngleichen feint zue erhaltung 
allerhant Fies che Helder gemacht, auch Blumwerg zur Küchel notturfft man ge¬ 
brauchen kan, welche Nutzung jahrl. geschezt wirdt pr. 150 Thl.
	        
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