Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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Schebor Praschma von Bilkau dessen abwesenden Bruder Benesch. Als ihn dieser 
dann 1580 beim Troppauer Landrechte wegen Ehrenbeleidigung klagte — er hatte 
ihn eine dicke Wurst geheißen — sandte er dem Landrechte nachstehenden Brief: 
„Da mich der hochgeborne, edle Herr Benesch Praschma von Bilkau klagt, so teile 
ich den Herren des Ritterstandes mit: Ich weiß mich nicht zu erinnern, daß ich 
die berührten Worte gesagt habe, denn ich war in meinem Leben nie mehr betrunken, 
als damals beim Herrn Franz von Zierotin, daher halte ich ihn für redlich/") 
So tief auch das Herzogtum Troppau schon zu Ende des 15. Jahrhunderts 
in die schlesischen Angelegenheiten verflochten war, so fehlte es noch lange an einer 
rechtskräftigen Bestimmung, welche dasselbe staatsrechtlich Schlesien einverleibte, 
daher denn auch das Verhältnis unseres Landes zu Schlesien, in das es unvermerkt 
hineingeraten war, das ganze 16. Jahrhundert hiedurch ein vielbestrittenes blieb. 
Die Verbindung mit Schlesien wurde aber eine immer festere, trotz der Beschwerden 
der mährischen Stände, und die schlesischen Stände suchten diese Verbindung immer 
fester zu gestalten. Im Jahre 1512 unterzeichneten die Troppauer Stände den 
schlesischen Landfrieden und König Ludwig erklärte 1523 den schlesischen Ständen, 
daß er die angeblich geplante Neuerung, das Herzogtum Troppau der Markgrafschaft 
Mähren einzuverleiben, nie im Sinne gehabt habe und haben werde. Bei der An¬ 
lage des ersten schlesischen Katasters iunrbe auch das Troppauische geschätzt und 
richtete sich nach dieser Schätzung der auf Troppau entfallende Teil der vom Fürsten¬ 
tag bewilligten Steuer, welche nach Breslau zu schicken ivar. Die Troppauer Stände 
weigerten sich öfters, dies zu tun, wie auch das Fürsten- oder Oberrecht zu be¬ 
schicken, das über Streitigkeiten zwischen dem König und den Ständen, zwischen 
letzteren selbst, sowie zwischen Fürsten und Untertanen entschied, ohne daß eine weitere 
Berufung stattfand, wogegen die Schlesier umso fester darauf bestanden, je weniger 
die Frage über die Wiedervereinigung von Troppau mit Mähren von der Tages¬ 
ordnung der mährischen Stände weichen wollte. Kaiser Ferdinand befahl 1561,2) 
daß die Troppauer beim Fürstenrecht zu erscheinen haben, und sind diese von 
1561—1564 hiebei auch wirklich vertreten. Im Jahre 1564 finden >vir dort als 
Vertreter des Troppauischen unseren Grundherrn Johann Thomas von Zwola- 
Goldenstein, den Deutsch-Ordenskomtur Georg Lasota von Stebloiv und den Benedikt 
Spörner. 
Die mährischen Stände hatten im Lause des 16. Jahrhunderts ihre Rechte 
i) Programm des Troppauer böhm. Gymnasiums v. I. 1884: p. 6, 14, 15. 
- 2) Dudik, Troppau und Mähren: p. 63, 94, 272—275. Was Dudik im 
genannten Werke schreibt, daß 1561 der zwischen dem Bischof von Olmütz und der 
Herrschaft Odrau entstandene Zwist um die beiderseitigen Grenzmarken auf Befehl 
Ferdinands I. im Beisein der Landesoffiziere und anderer Deputierten von Mähren 
und Troppau von königlichen Kommissären, nachdem sie die Örtlichkeit in Augenschein 
genommen hatten, dahin entschieden wurde, „daß der Fluß Odra, alwo und ivie er 
anjetzo gehet, für die rechte Grenze zum Markgraftum Mähren und Fürstentum 
Troppau auf künftige Zeiten sein und bleiben solle", ist sowie die daran geknüpften 
Folgerungen unrichtig. Erstens bezieht sich der erwähnte Grenzstreit gar nicht ans 
Odrau, sondern auf Ostrau, das dem Olmützer Bischof, damals Markus Kühn 
(1553—1565), gehörte, der mit seinem Nachbar Stephan von Würben, Landes¬ 
hauptmann von Troppau, Besitzer der Herrschaft Hu lisch in, wegen der Grenze 
ihrer beiderseitigen Besitzungen, welche zugleich die Landesgrenze von Mähren und 
Schlesien bildete, in Streit geraten war. Zweitens bezog sich die angeführte Ent¬ 
scheidung nicht ans den Gesamtlauf der Oder, sondern nur auf jenen Teil, der 
zwischen den Herrschaften Ostrau und Hultschin lag, denn sonst hätte ja die Herrschaft 
Fulnek, die ganz am linken Oderufer liegt, allsogleich dem Fürstentum Troppau ein¬ 
verleibt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Diese Unrichtigkeit ging auch 
in Biermanns Troppau und Jägerndorf, p. 385, über.
	        
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