Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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ausroden und in Lautsch ein neues Vorwerk, den „Lautscher Hof", anlegen lassen 
und verlangte dann von seinen Dorfuntertanen, daß sie nebst der bisherigen Robot 
auch jene zum Lautscher Hof leisten, dessen sie sich jedoch weigerten und beim Land¬ 
rechte Klage führten. 
Am Tage Mariä Heimsuchung 1568 schloß er zur Beilegung des Streites mit 
den Dobischwäldern unter dem Siegel der Herren: Karl von Zierotin auf 
Alttitschein, Bernhard von Zierotin auf der Schönstadt, Wenzel Sedlnitzky von Choltitz 
auf Partschendorf und Sigmund Sedlnitzky von Choltitz auf Sedlnitz folgenden 
Vergleich: Die Dobischwälder, ausgenommen die Freihöfler, sind schuldig, auf dem 
Lautscher Vorwerk vier Tage zu roboten, und zwar einen Tag im Frühjahr und 
einen im Herbst mit dem Haken zu ackern und zwei Tage in der Zeit der Heu- 
oder Getreideernte mit der Sense zu hauen, wogegen er sie vom Zwange, in der 
Odrauer Schloßmühle ihr Getreide zu vermahlen, befreit und ihnen gestattet, 
dasselbe in eine andere Mühle auf der Herrschaft zu führen. Weil sie ihm auf 
dem Lautscher Vorwerk mit Ackern und 
Hauen zuhilfe kommen, so verwilligt er 
ihnen jährlich die Männer aus drei Dör¬ 
fern, die ihnen helfen sollen, das Holz 
zu schlagen, zu Brennholz zu schneiden, 
die Scheiter zu seinem Bräuhause zu 
führen und dort in Stöße aufzusetzen, 
wie es sich gehört. Ferner schenkt er 
ihnen die. Flecken im „Ziegericht" und 
die anderen Flecken, von denen sie jähr¬ 
lich Geld, Hühner und Gänse zinsten, 
zu erblichem Besitz. Die Grundzinsen 
von denselben sollten sie jedoch auch ferner¬ 
hin entrichten. Schließlich wiederholt er, 
daß sie die „obermelte" Robot und Dienst¬ 
barkeit auf dem Lautscher Vorwerk so 
wie die andere verpflichtete Robot, wie 
seines lieben Herrn Vaters darüber ge¬ 
gebener Brief laute, zu leisten schuldig 
und verpflichtet seien, wogegen er ver¬ 
spricht, sie mit keiner Neuerung in der 
Robot oder mit höherem Zins zil be¬ 
drängen. 
Im Jahre 1568 regelte er auch die 
Robot der Mankendorfer. Dieselben waren demnach verpflichtet, alle für die Teiche 
und Wehren nötigen Fuhren zu leisten, das Holz für die Mühlräder sowie die Mühl¬ 
steine für die Mankendorfer Mühle zuzuführen und bei der Ausbesserung zu helfen. Sie 
hatten ferner die Fische aus den Teichen in die Hälter nach Odrau zu führen, beim Bau 
des Schlosses und den zum Schloß gehörigen Gebäuden gemeinschaftlich mit den anderen 
Dörfern Roß- und Fußrobot zu leisten, jeder jährlich eine Fuhre Holz aus dem Wald in 
das Schloß oder in die Meierhöfe zu bringen, jährlich zweimal zur Hasen-, einmal zur 
Hochwild- und, so oft es nötig war, zur Wolfsjagd zu gehen, einige Wiesen beider 
Holzmühle zu mähen, dort das Heu und das Grummet zu wenden und in die 
Meierhöfe zu bringen, Dünger auf die Äcker zu führen, diese zu pflügen, zu besäen 
und das Getreide abzuhauen und einzuführen. — Mit den Kleinhermsdorfern traf er 
ebenfalls eine Vereinbarung, deren Wortlaut sich jedoch nicht erhalten hat. — Am 
6. Jänner 1569 schloß er weiter mit den Bauern von Großhermsdorf, Kamitz, 
Lautsch und Wessiedel unter dem Siegel der Herren Karl von Zierotin auf Alt¬ 
titschein, Wenzel Sedlnitzky von Choltitz auf Partschendorf und Benesch Praschma 
von Bilkau auch einen Vergleich, zufolge dessen sich jeder von ihnen, der ein Roß 
Einsagzeichen der Rürschnerzunft. 
Nach einen: Lichtbilde von R. Stadle. 
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