Volltext: Geschichte der Stadt und des Gerichtsbezirkes Odrau

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der dem Jakob Schenk, Sohn des Georg Schenk, für ein Roß 12 fl. und für einen 
Wagen 4 fl. herauszuzahlen hatte. Als Beilaß blieben ihm 2 Pferde samt Geschirr, 
1 Wagen, 1 Pflug, 1 Haken mit der Schar, 1 Paar Eggen, 3 Schock Korn und 
V2 Schock Weizen, 10 Schafe, 1 Kalb, 2 Schweine, 2 Paar Hühner und 1 Hahn. 
Nach seinem Tode im Jähre 1644 ging das Gericht an Friedrich Fischer über, 
der es 1650 für 250 Taler dem Michel Möllert aus Kunzendorf verkaufte. 
Das Gericht in Wolfsdorf besaß 1575 Melchior Münster, dem Johann 
Thomas von Zwola am Samstag nach Maria Empfängnis eine Handfeste ausstellte, 
worin er ihm das Gericht mit einer Hube Acker samt dem darauf stehenden Stück 
Wald und Gebüsch, ferner ein Ackerstück, die Schneide genannt, zwei Wiesen, den 
Clementsgarten, dann eine Wüstung, zwischen Bartosch Plebans und Andres Stephans 
Erben gelegell, drei Robotbauern und eine Mühle mit einem Gange bestätigte. Er hatte 
die Befugilis, aus seinem Gerichte Bier brauen zu können. Tat er das nicht, so hatte 
er das benötigte Bier in Odrau zu kaufen, aufzuladen und daheim auszuschenken. 
Von der Herrschaft mußte er jährlich vier Schock Karpfen zllm gewöhnlichen Preise ab¬ 
nehmen. Ferner hatte er die Befugnis, einen Fleischer, Bäcker, Schinied lind Schuster 
halten zu dürfen, wogegen er an Silber- und Flügelzins zu Georgi 19 Groschen, zu 
Wenceslai 1 Gulden 11 Groschen und zu Martini 24 Groschen und 4 Gänse und 
von der Wüstung zu den gleichen Termillen 24 Groschen, 2 Hühner lind 2 Gänse 
abzuführen hatte und vom Gericht und der neuen Bestätigung seiner Freiheiten jähr¬ 
lich 4 Hühner und 3 Gänse. Drei Bauern lvaren ihm mit Robotdienst und -Zins 
verpflichtet, und zwar Hans Knopp zu Georgi 4 Groschen und zu Michaeli 4 Groschen 
und 2 Hühner. Andreas Kleiber zu den gleichen Terminen je 7 Groschen und 
4 Hühner, ferner Hans Ullerich zu Georgi 11 Groschen, zu Michaelis 11 Groschen, 
4 Pfennige und 2 Hühner und zu Martini 1 Viertel Weizen und ein Scheffel Hafer. 
Der Müller hatte ihm 7 Scheffel Korn und 2 Viertel Weizen zu reichen. Zur Be¬ 
stätigung der Handfeste hatte Johann Thomas von Zwola seinen Oheim Johann 
von Würben auf Hultschin, Landeshauptmann von Troppan, gebeten, sein Siegel 
neben dem seinen anzuhängen. Wie lange Melchior das Gericht besaß, ist nicht be¬ 
kannt, doch wird schon 1580 und 1583 Georg Münster als Richter genannt, und 
1604 bis 1624 Wenzel Münster, welcher 1623 bei gehaltenem Afterding auf 
Schloß Odrau von seiner Mühle 9 fl. erlegte. Seine Witwe Susanne, geborene Herz- 
mansky, heiratete den Michael Blaschke, der 1625 die Richterei für 800 fl. L.-W. 
übernahm. An Beilaß fand sich vor: 2 Pferde, 14 Rinder, 60 Schafe und „anderes 
Pawer Gerete, soviel dessen nach Plünderung der Polacken verblieben und befunden 
ist." Susanne erscheint noch 1642 als Richterin. 
In Taschendorf war 1548 Hans Schuster Richter. Er verkaufte die 
Richterei für 300 fl. dem Michel Graf, der sie für die gleiche Summe 1556 
seinem Sohne Merten überließ. Dessen Mutter Barbara sollte mit ihrem Sohne 
Simon die Mühle drei Jahre lang genießen, worauf diese wieder an das Gericht 
zu fallen hatte. Im Jahre 1583 erwarb Bernhard, der Richter von Kleinherms¬ 
dorf, das Gericht in Taschendorf, dessen Nachkommen den Beinamen Herzmansky, 
d. h. Hermsdorfer, erhielten und behielten. Johann Thomas von Zwola stellte ihm 
am Tage Johannes d. T. eine neue Handfeste aus, worin er ihm das Gericht mit 
einer Hube Acker und dem daraufstehenden Wald und Gebüsch und die Mühle mit 
einem Gange bestätigte. Die Hube zerfiel in das Hoferb zwischen Thomas Andris' 
und Paul Golds, das Obererb, zwischen dem Kirchenerb und Wenzel Jäkels am 
herrschaftlichen Wald „Haide" gelegen, das Niedererb zwischen Mathes Michels und 
der Wolfsdorfer Grenze und das vierte zwischen Wenzel Jäkels und Valtin Hilschers 
Erbe, das sich bis an die Jastersdorfer Grenze erstreckte. Ferner gehörten dazu 
zwei Gärten bei der Kirche. Dies alles sollte er „wie von altershero der Weylanden 
Vhrersten vberKommenden Freyheit Ao 1381 Jahren" gemäß nutzen, genießen und 
gebrauchen. An eine fremde Herrschaft durfte das Gericht nicht verkauft werden. 
Der Richter konnte sich einen Schmied halten. Die Biere, die er im Gerichte aus-
	        
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