Volltext: Beiträge zur Geschichte der Entstehung und Reform der Tiroler Landesverfassung vom Jahre 1861

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Schwaz (7300 Einw.), Kufstein (7500 Einw.), Lienz 
(6000 Einw.), Bruneck (3200 Einw.), Brixen (6500 
Einw.), Mori (4600 Einw.), Ala (5300 Einw.), Areo 
(4500 Einw.) und Riva (9200 Einw.) dazukommen, 
oder e) alle Orte vorwiegend industriellen und gewerb 
lichen Charakters mit mehr als 2000 Einwohnern als 
Städte im Sinne des Wahlrechtes gezählt werden. 
Bei der Schaffung des Landesstatutes von 1861 
wurden nebst den alten kleinenStädten alle Industrie- 
orte mit mehr als 2000 Einwohnern zu den Städten 
und Orten geschlagen. Die amtliche österreichische Sta 
tistik ^) zählt gleichfalls alle Orte mit mehr als 2000 
Einwohnern zu den mehr städtischen und rechnet Tirol 
nicht mehr zu den vorwiegend agrarischen Ländern. 
Die Wahlberechtigung ist für Stadt und Land 
gleich. 
Die Verteilung der 56 Volkswahlmandate nach 
den obigen Grundlagen und der Abgrenzung zwischen 
Stadt und Land nach der Alternative n) würde folgen 
des ergeben: 
Innsbruck: Wählerkl. 3) 3?) Wählerkl. b) 1 Mand. 
Bozen und Meran: „ „ 2 „ „ 1 „ 
Trient u. Novereto: „ „2 „ „ 1 „ 
7 Mandate 3 Mand. 
Kreis Nordtirol: Wählerkl. 3) 8 Wählerkl. v)4 Mand. 
„ Deutschsüdtirol: „ 3)10 „ „ 5 „ 
„ Jtalienischsüdtirol: „ 3)13 „ „6 „ 
31 Mandate 15 Mand. 
Nach diesem Schlüssel würde bei einer Gesamt 
zahl von 56 Mandaten, ohne Trennung in zwei Wäh 
lerklassen, für eines eine durchschnittliche Einwohner 
zahl von zirka 16.200 entfallen, da Tirol ungefähr 
911.000 ansässige österreichische Staatsangehörige 
zählt. Die Verteilung der Mandate der Wählerklasse 
n) auf die verschiedenen Gerichtsbezirke mit je einem, 
in drei oder vier Fällen mit 2 Abgeordneten, jener 
der Wählerklasse d) auf die Kreise läßt sich in guter 
„Oesterreichische Statistik", neue Folge, 1. Bd., 
1. Heft, Die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezem 
ber 1910, S. 66", 70". 
2) Eigentlich würden nur 2^ Mandate treffen.
	        
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