Volltext: Beiträge zur Geschichte der Entstehung und Reform der Tiroler Landesverfassung vom Jahre 1861

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Leider sind die Berichte der Kreisümter und des 
ständigen Landtagsattsschusses mit dem Schlußberichte 
des Statthalters nach Wien gegangen und nicht mehr 
zurückgestellt worden. Bloß eine Abschrift des Gutach 
tens des Bozner Kreises liegt noch hier vor?) Aus die 
sem und dem Schlußbericht des Statthalters ergibt sich, 
daß die RegierungsenLwürfe im allgemeinen Anklang 
fanden. Für Tirol und Vorarlberg (für dieses wurde erst 
1860 ein eigener Landtag bestimmt) waren 84 Abgeord 
nete (für Tirol allein 73) vorgesehen: in der Kurie 
der Höchstbesteuerten für die deutschen Kreise 14, für 
Welschtirol 10,- in der Städtekurie je 2 für Innsbruck 
und Trient, je einer für Bozen und Rovereto; in der 
Kurie der übrigen Gemeinden 25 für die 4 deutschen 
Kreise, 18 für die zwei welschen. Auf je 10.000 Ein 
wohner wurde ein Abgeordneter berechnet. Wegen der 
Schwerfälligkeit der Verhandlungen und der großen 
Kosten des Apparates sprachen sich fast alle Gutachten 
für eine geringere Zahl aus. In der Tat wurde nur 
den Städten die ursprüngliche Zahl der Vertreter be 
lassen, dieselbe aber bei den Höchstbesteuerten um 3 (für 
Deutschtirol um 2, für Welschtirol um 1), in den übri 
gen Gemeinden um 9 (für Deutschtirol auf 22, für 
Welschtirol auf 12) herabgesetzt. Die gewünschte Ein 
reihung von anderen Städten, wie Meran, Brixen, 
Bruneck, Lienz, Hall in die Städtekurie war jedoch 
nicht erreichbar. 
Gegen die von der Regierung vorgeschlagene 
Mandatezahl der Höchstbesteuerten (27) hatten sich 
alle Gutachten ausgesprochen. Der ständische Landtags 
ausschuß behauptete, daß die Bildung einer Wahl 
kategorie der Höchstbesteuerten für Tirol weder eine 
politische Notwendigkeit sei, noch mit den Grundbesitz- 
Verhältnissen des Landes wesentlich begründet werden 
könne. Was besonders Welschtirol betreffe, müsse da 
durch eine Schwächung des konservativen Elementes 
besorgt werden. Es wurde ferner darin ein Widerspruch 
gefunden, daß die Kurie der Höchstbesteuerten auf dem 
Prinzipe der direkten Besteuerung des größten Grund 
besitzes oder der ausgedehntesten industriellen Tätig 
keit, die Bildung der Wahlbezirke hiefür auf der blo 
ßen Kopfzahl beruhe. Dem Vorschlage, auf Grund 
statistischer Nachweise für den Innsbrucker und Bri 
st Ich konnte die anderen bisher noch nicht einsehen. 
Ignaz Freiherr von Giovanelli erstattete ein Sonder 
gutachten, das mir gleichfalls nicht zu Gesichte kam.
	        
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