Volltext: Beiträge zur Geschichte der Entstehung und Reform der Tiroler Landesverfassung vom Jahre 1861

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ii Die Beurteilung des Dezember- 
statutes von 1849 im Lande. 
Wie vergleichsweise festgestellt werden konnte, sind 
die wesentlichsten Bestandteile der gegenwärtigen Lan 
desverfassung dem Dezemberstatute von 1849, das selbst 
nie praktische Geltung erlangt hatte, sondern mit dem 
kais. Patent vom 31. Dezember 1851 wieder außer 
Kraft gesetzt worden war, entnommen. Der wichtigste 
Unterschied besteht darin, daß die Gruppe der Höchst 
besteuerten von 1849 jetzt wieder durch die Prälaten- 
und Adelskurie aus dem Oktoberstatute von 1860 er 
setzt wurde. Auch die schon in de? Märzverfassung von 
1849 den Landesstatuten zur Pflicht gemachte Form 
der direkten Wahlen wurde 1861 für das Land 
wieder beseitigt. Von großem Interesse und bisher 
nicht bekannt geworden ist die Tatsache, daß das stark 
demokratisch angehauchte Dezemberstatut von 1849 vor 
seiner endgültigen Redaktion eine sehr eingehende Prü 
fung seines Inhaltes durch zahlreiche Vertrauensmän 
ner des Landes erfahren hat. Am 19. Mai wurden vom 
Ministerium des Innern die Entwürfe der neuen Ver 
fassung an den tirolischen Statthalter Grafen v. Bis 
singen gesendet mit dem Aufträge, dieselben mit einigen 
Männern seines Vertrauens zu prüfen und zu begut 
achten. Graf Bissingen nahm die Sache sehr ernst und 
ließ nicht bloß bei den Kreisämtern Konferenzen der 
Vertrauensmänner des Volkes abhalten, sondern ver 
langte auch auf Grund dieser Konferenzberichte ein 
Gutachten des ständigen Landtagsausschusses, welcher 
seinem Entwürfe sogar durch den Druck die größte 
Publizität verlieh, worauf der Statthalter am 20. 
September seinen Schlußbericht an den Minister des 
Innern erstattete. Entgegen dieser gründlichen Sach- 
behandlung wurde das Oktoberstatut von 1860, wie 
wir noch sehen werden, in größter Heimlichkeit von 
bloß sechs Herren im Innsbrucker Landhause ausge 
arbeitet.
	        
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