Volltext: Festschrift zum 400jährigen Bestande des öffentlichen Obergymnasiums der Benediktiner zu Kremsmünster

körpers und damit die bestmögliche Konzentration für die Erziehung 
war dadurch für die Folgezeit erreicht. — 2 
Es ist dies eine Zeit, in welcher der hochgebildete Abt Honorius 
Aigner wiederum die Ordnung für die Lehrer straff zusammenfaßte in 
seiner „Änstructio praeceptorisinconvictuCremifa- 
nensi‘“ (Altinger II, 61) und in der „Änstructioseuregulae 
Professorum Gymnasii Cremifanensis‘“ (fasc. UMI., 
13. 11. 17038); für die Schüler ergänzte sie sein Nachfolger, Abt Martin 
Resch, mit der „Instructio conviventium in Musaeo Cremifanensi‘“ im 
Jahre 1708. Die Texte sind bereits bei Altinger II, 61—68 publiziert. 
{hr Inhalt‘ bewegt sich ganz in den Bahnen der Studienordnung Anton 
Wolfrats. 
Die Erziehungsarbeit an der studierenden Jugend aber wäre lük- 
kenhaft geblieben, wenn nicht auch für die externen Schüler eine 
Ordnung aufgestellt worden wäre. Dies besorgte der heiligmäßige Abt 
Alexander III. Fixlmillner am 29. Oktober 1749. So entstand in 
Kremsmünster die erste deutsch geschriebene Studienordnung für 
Mittelschüler. Als teilweise brauchbare Vorlage mochte ihr die 
„Teutsche Schuel-Ordnung allhie zu Khremsmünster 1600 Jars‘“ (Hagn, 
309—315) gedient haben. Auch die Fixlmillnersche Studienordnung ist 
schon gedruckt (Altinger II, 123—128). 
War die „Teutsche Schuel-Ordnung‘“‘ für die Marktschule be- 
stimmt, so galten Fixlmillners „Maßregln,die Crembsminster- 
ischen Bürger, Kosthern, Kostfrauenundanderein 
unsern Markt in ansehung der Studenten betref- 
Fend“ für die „Oppidaner‘“ der öffentlichen Lateinschule des Stiftes. 
(Arch. Reg. I, fasc. IN): ; 
Beschränken wir uns in der Textauswahl nur auf jene Abschnitte, 
welche ein Anliegen dieser Publikation sind: 
„Es werden unseren Studenten Hoch- und Nideren Schulen die so- 
wohl von unseren Voreltern nuzlich eingefihrte als auch neubeliebte 
heylsambe Statuta allejährlich vnd zwar zweymal das Schuel-Jahr hin- 
durch vorgetragen, damit diejenige, welche nebst der freyen Künsten 
und Wissenschaften sich der Tugend und eines ehrbaren Lebenswandels 
vor anderen befleißen sollen, eine gewisse Regul und Richtschnur haben 
möchten, nach welchen sie ihr Leben einrichten müssen, wan sie nicht 
allein den Nahmen, sondern auch der That nach rechtschaffene Studen- 
ten sein wollen ... 
Erstens wollen, daß der Kostherr selbst sich eines ehrbaren 
christlichen Lebenswandels befleißen vnd also der Ihm anvertrauten Ju- 
vend mit einem güten Beyspiel zur Tugend vorleucht, auch niemahlen in 
seynen Haus etwas gestatten, so wider der Ehrbarkeit und gutte Sitten 
sein könnte. Er solle bey sich betrachten, was große Sündt seye‘die 
Ärgernuß und was vor ’eine Straff Gott selbst‘ diejenige würdig er- 
kläret, die durch ärgerlicher Lebensart die Jugend verführen vnd durch 
Wort oder Werkh zum Bösen anleithen. 
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