Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Privilegien-Bestätigungen. 
Orig. Perg. Siegel. 6. Herzog Albrecht V. in Ober- und Nieder- 
baiern. München, 17. März 1551. Orig. Perg. Siegel. 7. Herzog 
Wilhelm V. in Ober- und Niederbaiern. München, Freitag vor Jn- 
vocavit, 19. Februar 1580. Orig. Perg. Zerbrochenes Siegel an weiß 
blauer Schnur. 8. Herzog Maximilian I. in Ober-und Niederbaiern. 
München, 20. Oktober 1600. Orig. Perg. Zerbrochenes Siegel an weiß 
blauer Schnur. (Privilegienbuch Nr. 12 bis 19.) 9. Kurfürst Fer 
dinand Maria, Herzog in Ober- und Niederbaiern. München, 14. Juni 
1658. Orig. Perg. Großes Siegel in einer Holzkapsel an weißblauer 
Schnur. 10. Kurfürst Karl Albert, Herzog in Ober- und Nieder 
baiern. München, 22. Juni 1741. Darin sind besonders angeführt: 
1. der Freibrief des Herzogs Friedrich von 1384, daß die Marktrichter 
und Gerichtsschreiber in Ried nicht schenken sollen. Es ist hiebei be 
merkt, „weilen durch die von langen Jahren hero eingeführte widrige 
Observanz und Gewohnheit dieses Privilegium wiederumben abgethan 
worden und unsere Regierung bei Abgang anderer genügsamer tauglicher 
Männer denjenigen, so schenken und Gewerbe treiben, keine Exclusivam 
giebet, aufgehebet und es bey solch eingeführter Gewohnheit noch ferners- 
hin sein Verbleiben haben solle, mithin auch die Wirth zu Bürgermeistern 
und Richtern erwählt werden können." 2. Freibrief des Herzogs Heinrich 
von 1402, betreffend Bestätigung der Rechte und guten Gewohnheiten, 
die andere Städte und Märkte in Baiern haben, mit dem Beisatze, „daß 
künftighin der Markt Ried ausser den Special-Privilegien nur allein so 
viel zu gaudieren, was ander Städt und Märkt pur als Städt und 
Märkt ansonsten insgemein zu gaudieren haben." 3. Freibriefe über 
die Jahrmärkte. 4. Concessionen der Herzoge Wilhelm und Ludwig in 
Betreff der Salzniederlage von 1513, 1522 und 1523, „daß sie (die 
Burger von Ri e d) das Salz auf offenen Markttennen maßlweis höchstens 
aber bis ans zwei Vierling käuflich auf das Land abgeben dürfen ans 
Versuchen und Wiederruf" mit dem Beisatz, „daß im berührten Markt 
dem gemeinen Mann auf offenem Markt nicht nur an den Jahr- und 
Wochenmärkten, sondern auch unter der Woche mäßlweis, jedoch aus- 
gemessen und zwar auch zuhöchst zwei Vierling oder vielmehr der ein 
geführten Münchener Mästerei halber zwei Münchener Metzen pur zu j 
eines jeden Hausnotdurft, keineswegs aber zu weiterem Verkauf abgegeben 
werden mögen" bei Abnahme des Salzes in und ausser dem Markte. 
5. Erbrechlsbrief auf die Weide und den Blumbesuch im Riedforste von : 
Herzog Wilhelm 1536. 6. Die Rathswahlordnung der Herzoge Wilhelm 
und Ludwig von 1539 „mit dem expressen Anhang, daß der Magistrat
	        
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