Privilegienbuch.
843
und Christoph Khlebersperger, Burger zu Riebt, haben sich gegen den
Marktrichter Leonhard Weibpoldt wegen des Bier- und Weinschenkens
beschwert, so sich der benannt Weibpoldt in solichem seinem Richteramt
gebraucht wider des Marktes Freiheiten. Weibpoldt entgegnete, „wie er
vormals, als er Richter gewesen, auch geschenkt hab, desgleichen andere
Burger mehr, so das Richteramt verwesen, derselben Zeit auch gethan
und sonderlich am jüngsten und letzten vor ihm Leopold Perger". Es
kam zum Vergleich: „Nachdem bemelter Weibpoldt nun mit Verwesung
solich seines Richteramtes so tief im Jahr und ein Pierpreu ist, so soll
ihm dasselbe Jahr, bis sich die Jahrzeit mit Abtretung solich seines
Richteramtes endet, solich seine Handtierung mit dem Pierpreuen nicht
aufgehebt sein, sondern daß er Pier machen, dasselb unter dem Reifen
ausgeben, auch öffentlich schenken und deshalb einen offenen Bierzeiger
aushenken möge, doch soll- er in der Zeit seines Richteramtes, wie vor
steht, offen keinen Wein weder in seinem Hans noch sonst schenken" . • .
So die von Riebt „füran nach Ausgang solichen Jahres vermöge ihrer
Freiheiten einen anderen Richter erwählen und setzen, so mögen sie in
Kraft derselben ihrer Freiheiten dem Richter das Schenken verbieten.
Sie sollen ihm auch zu der Zeit, so sie ihn zum Marktrichter geordnet
haben, von Stund an sagen, wes er sich in solichem gebrauchen soll,
damit sie deshalben ihren Freiheiten nach füran künftiger Irrungen ver
tragen bleiben". Burghausen, Pfinztag, Sank Antonientag, 13.Juni 1510
(10—19). 6. Herzog Heinrich's XVI. Gnadenbrief über die zwei Jahr
märkte, Freiung, Zollfreiheit, Marktgericht im Burgfrieden, das Verbot
einer Tafernerrichtung innerhalb einer Meile Weges, die Verwilligung
des Holzes für das Gotteshaus, die Thore, Brücken und Marktgräben,
das Weiderecht im Ried, endlich die Rechte und Freiheiten wie Landshut
und andere Städte und Märkte in Baiern. Burghausen, „Mitichen nach
St. Paulstag, als er bekert wart", 29. Januar 1416 (20—29, Orig.-
Marktfreiheiten, Beil. 3). 7. Herzog Georg der Reiche verleiht den
Jahrmarkt auf den sanct Niclastag mit Freiung drei Tage zuvor und
darnach, also sieben Tagen, „doch uns an unseren Obrigkeiten, Mäuten
und Zöllen nnvergriffen." Landshut, Freitag nach Lucia, 17. De
cember 1484 (30—32, Orig.-Marktfreiheiten, Beil. 6). 8. Herzog
Heinrich XVI. verleiht den Bürgern zu Riebt den Zoll im Markt und
das Marktgericht mit Vorbehalt der Vicedomhändel für den Landschreiber,
das Burgrecht auf den Häusern zu Riebt gegen 40 Pfund Pfennige
jährlich zu Weihnachten an den Pfleger oder Landrichter und Aufkündigung
zu Martini. Burghausen, St. Florianstag, 4. Mai 1435 (33—35,