Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1849-1857. 
als eigenes Kronland auch eine eigene Regierung. Die Salzburger 
arbeiteten damals sehr eifrig für den Anschluß des Jnviertels an ihr 
Herzogtum. Es erschienen am Osterdienstag, 10. April 1849, der Land 
rath vr. Johann Nep. Wenisch, früher Pfleger in Ried, dann die 
Herren Mitterbacher, Rossian und Mosser als Deputierte der Stadt 
Salzburg im Gemeinderate zu Ried, um denselben zur Erklärung des 
Anschlusses des Jnviertels an das Kronland Salzburg zu bestimmen. 
Der Gemeinderat wollte zuerst noch die statistischen Nachweise und die 
speciellen Anträge der Salzburger abwarten, dann mit den benachbarten 
Gemeinden Konferenzen abhalten. 
Eine entschiedene Stellung gegen den Anschluß des Jnviertels an 
Salzburg nahm das obderensische Landes-Verordneten-Kollegium in 
Linz. Dasselbe richtete am 13. April 1849 an die Bewohner des 
Inkreises ein Schreiben: 
„Mitbürger! Der Gemeinderath der Stadt Salzburg beabsichtigt, den 
Inkreis zur Ausscheidung aus seinem gegenwärtigen Provinzial-Verbande zu 
bewegen. Deputationen der Stadt Salzburg bereisen die Hauptorte des 
Inkreises, suchen die Bewohner auf die Vortheile dieser Ausscheidung auf 
merksam zu machen. Das Landesverordneten-Collegium, berufen, bis zur 
Neugestaltung der Provinzialvertretung den langjährigen Verband zu erhalten, 
stellt den Bemühungen des Salzburger prov. Gemeinderathes keine Allgemein 
heiten, keine Versprechungen entgegen. Es hat nicht nöthig, ein glänzendes 
Waarenlager auszulegen. Jedermann begreift, daß den Verkäufer doch nur 
sein eigener Nutzen und nicht der Vortheil des Käufers bestimmt, seine eigene 
Waare anzupreisen. Das Landesverordneten-Collegium hält es seiner aus 
dem Landtage unter Mitwirkung des Inkreises hervorgegangenen Stellung 
nicht angemessen, den gleichen Weg der Bewerbung zu betreten. Es will nur 
die einzelnen Angaben des Aufrufes der Stadt Salzburg beleuchten und so 
den Bewohner des Inkreises in die Lage bringen, ihren Werth zu prüfen und 
ohne Uebereilung nach seiner Ueberzeugung zu urtheilen". 
1. Der Salzburger Gemeinderath weist im Aufrufe auf die Ansicht 
einiger Mitglieder des aufgelösten ö. Reichsrathes hin. Der Reichstag hat den 
Inkreis niemals dem Kronlande Salzburg einverleibt. Dieser Antrag ist 
niemals in Berathung gekommen. 
2. Die Verbindung des Inkreises mit den übrjgen Laudeskreisen ist 
keine künstliche, keine zufällige. Viele verwandte Beziehungen sprechen für die 
Vereinigung, ferner die „geographische Arrondirung". „Eine Verbindung", 
welche nur durch die Acquisitation Salzburg's, des Inkreises und eines Theiles 
des Hausruckkreises während der fünf Jahre der bairischen Regierung auf 
gewaltsamem Wege zu Stande kam, wird niemand eine natürliche nennen 
können.
	        
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