Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1848. 
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Am 7. September 1848 konstituierte sich neben dem Magistrate an 
der Stelle des Bürgerausschusses provisorisch der Gemeinderat „des 
Kreismarktes Ried", bestehend aus 15 Mitgliedern. Zum Vorstand 
wurde der Kaufmann Johann Anton Rapolter, der Kaufmann Johann 
Häntschl zum ersten, der Brauer Schwarzäugl zum zweiten Schriftführer 
gewählt. Die Geschäfte verteilte man an die Ausschüsse nach vier 
Sektionen: 1. Armenwesen, 2. Gewerbe, Handel und märktische Gefälle, 
3. Bausachen, Pflasterung u. dgl., 4. die in den anderen Sektionen nicht 
begriffenen inneren Angelegenheiten der Gemeinde. Die Sitzungen wurden 
jeden Mittwoch öffentlich gehalten. Es fand sich aber nach 22 Sitzungen 
kein Publikum ein. Nur bei einer Sitzung waren zwei Personen an 
wesend. Der Markt wurde in 14 Sektionen geteilt und die Wahr 
nehmung der lokalen Interessen derselben ortskundigen „hausgesessenen" 
Männern anvertraut. Die Wirksamkeit des provisorischen Gemeinderates 
dauerte bis 12. September 1850. 
Dieser provisorische Gemeinderat zu Ried gab zu Ende 1848 
Noten zu 10 und 20 Kreuzern aus. Er erließ folgende Bekanntmachung: 
„Um der vielseitigen Klage, daß der Verkehr ob des Mangels an Scheide 
münze einer fortdauernden Störung unterliege, hat der Gemeindeausschuß 
vom 23. und 24. November 1848 durch Stimmenmehrheit beschlossen, 
Theilungsnoten zu 10 und 20 Kreuzern mit 1. December 1848 in Verkehr 
zu bringen und zwar unter folgenden Modalitäten: 1. Die Summe der 
auszugebenden Theilungsnoten darf den Betrag von 5000 Gulden C. M. 
nicht übersteigen. 2. Diese Theilungsnoten werden gegen Banknoten aus 
gegeben und auch nur gegen Banknoten und niemals gegen Silbergeld 
ausgewechselt, den Fall ausgenommen, es würde jemand bei dem Cassier 
Silbergeld für die zu behebenden Banknoten deponieren. 3. Es werden 
nur so viel Theilungsnoten verausgabt, als Banknoten oder Silbergeld 
eingezahlt werden. 4. Die Ausgabe und Rückzahlung dieser Theilungs 
noten geschieht durch zwei Vertrauensmänner, den Handelsmann Karl 
Hueber und den Seifensieder Ignaz Räsberger in der Eigenschaft als 
Cassiere. 5. Jeder Cassier hat eine Handkasse von 250 Gulden C. M. 
Jeder höhere Betrag wird in der Depositen-Cassa des Magistrates R i e d 
hinterlegt. Diese Beträge bilden den unantastbaren Einlösungsfond. 
6. Die Giltigkeit dieser Noten erlischt mit 30. Juni 1849. 7. Die 
Theilungsnoten zu 10 Kreuzer sind auf weißem, jene zu 20 Kreuzer ans 
rothem Papier angefertigt. Sie tragen die Unterschrift der beiden Cassiere 
und sind mit dem Gemeindesiegel versehen. 8. Der Gemeindeansschnß 
überwacht die Gebarung. 9. Nachahmung und Verfälschung der Theilungs- 
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