Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Bairische Herrschaft 1810—1816. 
eines Paliers 30 Kr., eines Maurer- oder Zimmergesellen 25 Kr., eines 
Taglöhners 20 Kr. Reichswährung Silbergeld. Der Lohn für Paliere, 
Gesellen und Taglöhner in Städten war um 3 Kr. höher (Rapolter). 
Med unter öamscher Kerrschaft mo—WU. 
XTt. 35 des „Rieder Regierungsblattes" vom 20. September 1810 
berichtet, daß der Intendant Gdnet der Landeskommission eine vidi- 
mierte Abschrift des Uebergabsaktes dieser Provinz an den König 
von Baiern mitgeteilt habe. Darin werde bestimmt erklärt, daß bereits 
vom 12. September an das Jnviertel mit dem Hausrucker Anteile den 
königlich bairischen Staaten einverleibt sei. Sämtliche Dominien und 
Kameralherrschaften sollten daher ihre Rentrechnung bis 11. September 
zum Abschluß bringen und vom 12. d. M. alle Revenuen dem Könige 
von Baiern verrechnen. An diesem Tage wurde das Uebergabs-Protokoll 
zu Frankfurt beschlossen. Napoleon überwies dem königlichen Hause 
Baiern das In- und Hausruckviertel als jenen Teil von Oesterreich ob 
der Ens, wie er im Wiener Frieden vom 14. Oktober 1809 bezeichnet 
wurde. Am 19. September war das königliche Besitzergreifungspatent 
erschienen, mitunterzeichnet von dem Grafen Montgelas und dem General 
sekretär Baumüller. Der König ordnete damit die „gewöhnliche Erb 
huldigung" für die neuen Unterthanen an und versichert sie seiner 
landesväterlichen Fürsorge. „Wir haben", so heißt es weiter im Patente, 
„die oberste Leitung der Besitznahme obengedachter Lande und der öffent 
lichen Staatsverwaltung derselben Unserem Kämmerer und General 
kommissär des Salzachkreises Freiherrn von Schleich als Unserem Hof. 
kommissär übertragen und erwarten von sämmtlichen Unterthanen, daß 
sie allen von demselben in Unserem Namen zu treffenden Anordnungen 
und Einrichtungen Folge leisten werden. Wir setzen dabei fest, daß vor 
der Hand sämmtliche dort angestellte Beamte die ihnen zukommenden 
Amtsverrichtungen ordnungsmäßig nach dem bisherigen Geschäftsgänge 
dergestalten provisorisch fortsetzen, daß sie Unserer Gnade und Unseres 
ferneren Vertrauens würdig bleiben."
	        
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