Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Nied 1809-1810. 
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Zur Gränzregulierung tagte eine Kommission ans Schloß Weiden 
holz bei Waizenkirchen. Frankreich vertraten Joseph Maria Baron 
Pernety, General der Artillerie, Simon Pierre Nicolas Prevost Bernois, 
Genie-Major, Henri Alexander Leopold von Custres, Major, Ingenieur 
und Geograph, und Jean Pierre Theodor Baron Wacqnant, Oesterreich 
dagegen Kaspar Baron Lemprnch, Kreishauptmann im Hausruckkreise, 
und der geheime Rat August Wolfgang Karl Graf Auersperg. Die 
neue Gränzlinie zwischen Oesterreich und Frankreich begann an der Donau 
bei Schlügen, lief den Schlägen- und Freudenthaler-Vach aufwärts bis 
Beckenhof, von hier westlich zur Straße, hierauf gerade südlich auf den 
zwischen Riesching und St. Agatha entspringenden Bach bis zu dessen 
Mündung in den Leitenbach bei Esthofen, den Leitenbach abwärts bis 
znm Einfluß in die Aschach, die Aschach aufwärts bis vor Waizenkirchen, 
wo sie die Aschach übersetzte, in einem kleinen Kreise den Markt umsing 
und über den Pfarrhofberg, Wehbach, Kepling, Niederndorf an den 
Michelnbach lief, dann weiter nach Polheim und Grieskirchen, von da 
in gerader Linie an die Ager (Mdl., Waizenk., 46—47). 
Am 12. Mai 1809 erließ der Gouverneur Puthod in Linz an die 
Bewohner von Oberösterreich ein gedrucktes Manifest. -Sein Inhalt 
war, der Kaiser Napoleon habe ihm die angenehme Pflicht auferlegt, 
für die Sicherheit der Personen und des Eigentumes zu wachen, zwischen 
den Militärpersonen der französischen Armee und den Bewohnern des 
Landes die nötige Eintracht aufrecht zu erhalten und Störer der Ruhe 
aufs strengste zu bestrafen. Es gelten folgende Artikel: 
1. Alle öffentlichen Beamten und Bediensteten des Landes bei der 
Civil- und Justizverwaltung und der Polizei werden in ihren Aemtern und 
Verrichtungen belassen und bestätigt. 
2. Dieselben leisten folgenden Eid: Ich schwöre auf meine Ehre, daß 
ich Seiner Majestät dem Kaiser der Franzosen und König von Italien, 
Protector des rheinischen Bundes, mit eben dem Eifer und eben jener Ergeben 
heit und Treue dienen wolle, mit welcher ich Seiner Majestät dem Kaiser 
von Oesterreich vor der gegenwärtigen Besitznahme der Provinz Oesterreich 
ob der Ens durch die französische Armee gedient habe. 
3. Dieser Eid muß von Jedem schriftlich geleistet, und die Eidesformel 
vor dem 20. d. M. durch die Kreishauptleute an den Präsidenten der 
Regierung in Linz gesendet werden. Dieser übergiebt am 21. den Act dem 
Intendanten von Oberösterreich und Auditor des Staatsrathes, Camus du 
Martroy. 
4. Die schon angeordnete Einlieferung aller Waffen muß bis 25. durch 
geführt sein. Dieselben sollen an die Kreisämter und von diesen noch vor
	        
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