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Jnviertel 1779.
unter dem Arme der Gerechtigkeit am Rathause, am Marktbrunnen, an
den drei wohl ummauerten Thoren. Die alten Jahrmärkte, der acht
tägige Weberjahrtag, der schäumende Handwerksbecher, die volle Schüssel
sind jetzt längst entschwundene Zeiten!
Von der Vereinigung des Jnviertels mit Oesterreich schreibt sich
der Aufschwung des Marktes Ried. Es kam zunächst ein ansehnlicher
Beamtenkörper hierher. Zu Neujahr 1780 wurde die k. k. Einrichtungs
kommission des Jnviertels von Braunau nach Ried übersetzt. An ihrer
Spitze blieb der k. k. Landrath Franz Xav. Freiherr von Pocksteiner auf
Waffenbach. Das erste Dekret der Einrichtungskommission aus Ried
in der Normaliensammlung datiert vom 19. Januar 1780. Dem Ein
richtungskommissar waren mehrere mit der Verfassung und der politischen
Einrichtung des Landes wohlvertraute Männer beigegeben, darunter der
sehr geschäftstüchtige Prälat Gregor Klostermayer von Ranshofen. Mit
Dekret vom 21. April 1782 publizierte die Einrichtungskommission ihre
Uebersetzung nach Linz mit dem Bemerken, daß dort auf Befehl des
Kaisers „das Einrichtungs- und Rectificationsgeschäft vollends beendigt
werden solle". Die Berichte von den Dominien sowie die monatlichen
Rechnungs-Extrakte von den landesfürstlichen Städten und Märkten sollten
in Zukunft dem Kreisamte übergeben werden. Mittelst Dekrets vom
10. Februar 1780 an den Magistrat Ried verordnete die Einrichtungskom
mission das Ausstreuen von Sand, Asche und Sägespänen bei Glatteis, empfahl
auch Reinlichkeit in den Gassen. Ein Werk der Einrichtungskommission
war die Häusernumerierung mit Volkszählung im Jnviertel. Die Ver
ordnung vom 21. August lautet: „Demnach demnächstens in diesem Jn
viertel die Numerierung deren Häuser und die Beschreibung der in den
selben befindlichen Menschen beiderlei Geschlechtes wie nicht minder des
Zugviehes durch die landesfürstlichen Landgerichter für die Hand
genommen wird, zu diesem Geschäfte aber ein besonders geschicktes, ver
läßliches und dem Werk gewachsenes Kanzlei - Individuum von jedem
Landgericht beigegeben werden muß, also wird denen samentlichen sieben
k. k. Landgerichtern des Jnviertels hiemit aufgetragen, daß selbe ein
derley Subjectum . . . binnen drey Tagen . . . namhaft machen sollen".
Zu gleicher Zeit amtierte auch in Ried eine k. k. Liquidations- und
Rektifikations-Kommission. Sie verließ mit der Einrichtungskommission
den Markt. Ihr oblag die Verrechnung der Steuer- und Aufschlags
gefälle zwischen Oesterreich und Pfalzbaiern.. Beim Landgerichte Ried
fand die Liquidierung am 13. und 14. Dezember 1779 statt. Es wurden-
der kaiserliche Guldenfuß, die kaiserlichen Maße und Gewichte, das öfter-