Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Jnviertel 1779. 
unter dem Arme der Gerechtigkeit am Rathause, am Marktbrunnen, an 
den drei wohl ummauerten Thoren. Die alten Jahrmärkte, der acht 
tägige Weberjahrtag, der schäumende Handwerksbecher, die volle Schüssel 
sind jetzt längst entschwundene Zeiten! 
Von der Vereinigung des Jnviertels mit Oesterreich schreibt sich 
der Aufschwung des Marktes Ried. Es kam zunächst ein ansehnlicher 
Beamtenkörper hierher. Zu Neujahr 1780 wurde die k. k. Einrichtungs 
kommission des Jnviertels von Braunau nach Ried übersetzt. An ihrer 
Spitze blieb der k. k. Landrath Franz Xav. Freiherr von Pocksteiner auf 
Waffenbach. Das erste Dekret der Einrichtungskommission aus Ried 
in der Normaliensammlung datiert vom 19. Januar 1780. Dem Ein 
richtungskommissar waren mehrere mit der Verfassung und der politischen 
Einrichtung des Landes wohlvertraute Männer beigegeben, darunter der 
sehr geschäftstüchtige Prälat Gregor Klostermayer von Ranshofen. Mit 
Dekret vom 21. April 1782 publizierte die Einrichtungskommission ihre 
Uebersetzung nach Linz mit dem Bemerken, daß dort auf Befehl des 
Kaisers „das Einrichtungs- und Rectificationsgeschäft vollends beendigt 
werden solle". Die Berichte von den Dominien sowie die monatlichen 
Rechnungs-Extrakte von den landesfürstlichen Städten und Märkten sollten 
in Zukunft dem Kreisamte übergeben werden. Mittelst Dekrets vom 
10. Februar 1780 an den Magistrat Ried verordnete die Einrichtungskom 
mission das Ausstreuen von Sand, Asche und Sägespänen bei Glatteis, empfahl 
auch Reinlichkeit in den Gassen. Ein Werk der Einrichtungskommission 
war die Häusernumerierung mit Volkszählung im Jnviertel. Die Ver 
ordnung vom 21. August lautet: „Demnach demnächstens in diesem Jn 
viertel die Numerierung deren Häuser und die Beschreibung der in den 
selben befindlichen Menschen beiderlei Geschlechtes wie nicht minder des 
Zugviehes durch die landesfürstlichen Landgerichter für die Hand 
genommen wird, zu diesem Geschäfte aber ein besonders geschicktes, ver 
läßliches und dem Werk gewachsenes Kanzlei - Individuum von jedem 
Landgericht beigegeben werden muß, also wird denen samentlichen sieben 
k. k. Landgerichtern des Jnviertels hiemit aufgetragen, daß selbe ein 
derley Subjectum . . . binnen drey Tagen . . . namhaft machen sollen". 
Zu gleicher Zeit amtierte auch in Ried eine k. k. Liquidations- und 
Rektifikations-Kommission. Sie verließ mit der Einrichtungskommission 
den Markt. Ihr oblag die Verrechnung der Steuer- und Aufschlags 
gefälle zwischen Oesterreich und Pfalzbaiern.. Beim Landgerichte Ried 
fand die Liquidierung am 13. und 14. Dezember 1779 statt. Es wurden- 
der kaiserliche Guldenfuß, die kaiserlichen Maße und Gewichte, das öfter-
	        
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