Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1745-1779. 
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Zimmer- oder Maurergesellen mit Einschluß des Gesellengeldes 19Kr. 
verabreicht, einem Lehrjungen, mehr dürfen bei einem neuen Gebäu nicht, 
angestellt werden, 16 Kr. Nach Michaeli ist der Taglohn bei den Maurern 
und Zimmerleuten durchaus um 2 Kr. weniger. Einem Mörtelmach er 
gebären ohne Kost des Tages 14 Kr., einem Handlanger 12 Kr. Einem 
Dachdecker in der Stadt ohne Kost 16 Kr., mit der Kost 10 Kr., auf dem 
Lande ohne Kost 14 Kr., mit der Kost 8 Kr. Von Georgi bis Michaeli ist 
Jeder von Morgens 5—7 Uhr, allwo eine halbe Stunde das Brod zu essen, 
dann von halb 8 Uhr bis 11 Uhr, wo abermals eine halbe Stunde das 
Brod zu essen, und von halb 4 bis 7 Uhr, mithin des Tages 11 Stunden, 
zu arbeiten schuldig. An allen Feierabenden aber wird um 5Uhr Feier 
abend gemacht, jedoch Abends keine Brodstund zugelassen. Nach Michaeli hat 
Jeder um zwei Stund weniger in der Arbeit zu verbleiben, auch um 2 Kr. 
weniger Lohn zu fordern, daß also in der Herbst- und Winterszeit, d.i. nach 
Michaeli, obenbenennte Handwerker und Taglöhner ohne Einrechnung der 
Zeit zum Brodessen neun Stund in der Arbeit zu vollstrecken haben. 
Gemeine Tag werter: Einem Strohschneider in der Stadt 
sollen ohne Kost des Tages 15 Kr. zum Lohn gegeben werden, mit der Kost 
8 Kr., bei den Bauern und Söldnern ohne Kost 12 Kr., mit der Kost 6 Kr. 
Einem Drescher in der Stadt und auf dem Lande des Tages ohne Kost 
12 Kr., mit der Kost 6 Kr. Ebenso alle andere Tagwerker und Handwerker 
ohne Unterschied. Mit dem Mähen der Wiesen ist um 4 Uhr früh der An 
fang zu machen. Ein Mäher in der Stadt und auf dem Lande erhält ohne 
Kost 14, mit Kost 8 Kr., ein Heuger von der Stadt ohne Kost 12, mst 
der Kost 8 Kr., auf dem Lande mit der Kost 4, ohne Kost 10 Kr., eine 
Hengerin 10 und 6 Kr. Ein Weizen- und Kornschneider, welcher 
von 4 Uhr morgens bis Sonnenuntergang mit Ausnahme der ordentlichen 
Brodstunden bei der Arbeit zu verbleiben hat, erhält von der Stadt aus und 
auf dem Lande mit der Kost 8 Kr. Allen Taglöhnern und Dreschern gebären 
durchwegs des Tages von Michaeli bis Georgi 2 Kr. weniger. Sie sollen 
auch um zwei Stunden weniger des Tages an der Arbeit verbleiben und haben 
sich „beim Heugen und während der Arnd" mit der Ordinari-Kost der Ehe 
halten zu begnügen. Das Kochen vieler Speisen und die Bachung soliderer 
Kücheln sind als cingeschlichene Misbräuche gänzlich aufgehoben. 
Die Holzarbeiter erhalten für das Abschneiden oder „Klieben" eines 
Masses oder einer Klafter harten Holzes in der Stadt 12, ans dem Lande 10, 
von weichem oder schlechtem Holz 10 Kr., vom Holz- und Schindlmachen aus 
dem Forst von jeder Klafter harten Holzes 15, von dem feichtenen, erlenen 
und Ferchen-Holz 12 Kr. 
Lehen-Pferd. Von einem Roß zu reiten oder zu fahren sind des Tages 
ohne Futter, so der Entlehner selbst bezahlen muß, 30 Kr. zu entrichten, vor eine 
Kutschen oder Kallesch 15, für einen Lehenrößler-Knecht vor Kost und Trunk 20 Kr-
	        
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