Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1745—1779. 
Med nach Dem österreichischen Lrösolgekrieg bis Zur 
Kbtreiung des Inviertels an Äesterreich 1745—1779. 
777it dem Frieden kamen bessere Zeiten. Der Kurfürst Maximilian 
Joseph hielt die Förderung des Glückes der Unterthanen für seine erste 
Regentenpflicht. Es lag ihm die Minderung der großen Staatsschuld 
am Herzen. Die Ausgaben bei Hof wurden möglichst eingeschränkt, das 
Militär reduziert, die Beamtenbesoldungen verringert. Zur Mehrung der 
Staatseinnahmen förderte er den Ackerbau und Kunstfleiß, verordnete eine 
neue Hofänlage, das Schutzgeld, den Fleisch- und Weinaufschlag, das 
Siegelpapier, den Kalenderstempel u. a. Es erschien ein neues Civil- 
und Strafgesetzbuch. Die höheren und Elementarschulen wurden verbessert. 
Außer dem Katechismus waren in den Stadt- und Marktschulen vor 
geschriebene und empfohleneGegenstände: Lesen, Schön- und Rechtschreiben, 
Briefschreiben, Obligationen- und Quittungen-Fertigen, Landwirtschaft, 
Naturgeschichte, Naturlehre, praktisches Rechnungswesen, Maß-, Gewicht- 
und Münzkenntnis, Meßkunst, Korrespondenz in Handwerkssachen, 
Vaterlandsgeschichte. 
Für die Kulturgeschichte in diesem Zeitabschnitte sind die Tarife 
der Handwerks- und Arbeitslöhne besonders merkwürdig. Durch die Ver 
ordnung der kurfürstl. Regierung von Burghausen vom 20. August 1746 
wurde für Maurer, Zimmerleute und andere Gewerker mit Ausnahme 
derer bei den kurfürstlichen Gebäuen und bei den Grund- und Vorherr 
schaften, welchen nichts vom alten Brauch, von Rechten und Gerechtig 
keiten benommen wird, folgende Ordnung festgesetzt: 
Einem Zimmer- oder Maurermeister, der selbst mitarbeitet, 
sollen von Georgi bis Michaeli ohne Kost 22 Kreuzer täglich verabreicht werden. 
Arbeitet er nicht mit, dann gebürt ihm nur der Gesellenkreuzer mit deraus- 
druckcntlichen Anmerkung, daß er bei dem Hauptgebäu und der Abbrechung der 
starken Gebäu wenigstens wöchentlich zweimal ... bei denÄrbeiten nachsehen 
solle, wie dann auch sowol der Maurer- als Zimmermeister den bedürftigen 
Werkzeug, welchen jeder Bauherr unterhalten muß, wohl und gut in Bereit 
schaft gehalten, auch gegen den Gcsellenkreuzer umsonst herzugeben schuldig, 
widrigens er das Gcscllengcld einzufordern nicht befugt, auch die zum Aus- 
weissen benöthigten Pembseln unter solchem Werkzeug verstanden sein sollen. 
Beim Reisen über Land, „um bei den Gebäuen nachzusehen", gebüret ihnen 
auch der Taglohn. Für Kloben und Seil, wenn sie Tag und Nacht am 
Gerüste hangen, gcbüren dem Meister des Tags 30 Kr. Einem verständigen 
Pallier werden in den langen Sommertagen ohne Kost des Tags 20, einem
	        
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