Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Gaueinteilung. 
des Manseer Codex im Matiggau gelegen („in pago Matahgauue in loco 
nuncupante Ghirtina", Urk.-B. L, 9), dagegen lag Antisenhofen schon 
im Rotgau. Um 788—800 schenkte Aarhart zur Domkirche in Passau 
sein Eigen zu Antisenhofen („in villa nuncupante Antesna in pago 
Rotahgauuae" Urk.-B. I., 448). 
Wichtig für die Gräuzbestimmung zwischen dem Matig- und Rotgau 
ist die Urkunde des Königs Ludwig vom l2. August 903. Derselbe 
eignet zu Oetiug dem Domkapitel Passau die bisher von den Bischöfen 
daselbst zu Lehen getragenen Güter samt dem Zehent: Prama (Pramel), 
Gurtana (Gurten), Lubihchinespach (St. Georgen am Lauterbach), Pollinga 
(Polling), Hohinhard (Hönhart), Altheim, Ostaruuaha (Osternach in der 
Pf. Ort). Diese Güter werden als im Matiggau gelegen („in Matahgowe") 
bezeichnet. Die Urkunde setzt dann hinzu: Außerdem Chorpheim (Karpf- 
heim), Hohunstat (Höhenstadt) und Scardinga (Schärding), reiht also 
dieses mit den jenseits des In im Rotgau gelegenen Domkapitel-Gütern 
zusammen (Urk.-B. II., 47—48). 
Zur Gaugränzbestimmung reichen die vorliegenden Urkunden nicht 
aus. Herr Julius Sternadt (Peuerbach, 50—51) hat hierfür auf folgende 
Gesichtspunkte aufmerksam gemacht: 1. die natürlichen Gränzen wie 
Ströme, Flüsse, Bäche, Forste, Straßen und Wege; 2. die Diözesan- 
und Pfarrgränzen, jedoch nicht in ihrer Allgemeinheit; sie fallen bis- 
weilen, aber bei weitem nicht immer mit den Gau- und Gerichtsgränzen 
zusammen; 3. die Landgerichtsgränzen; diese laufen regelmäßig an den 
alten Gaugränzen; die Landgerichte sind aus der früheren Gaueinteilung 
hervorgewachsen. 
Hiernach dürfte die Gränze zwischen den alten Landgerichten Schärding 
und Ried als Gaugränze zwischen dem Matig- und dem diesseitigen 
Teile des Rotgaues angesehen werden. Das alte Landgericht Ried 
hatte von Obernberg weg bis Wippenham die Gurten als natürliche 
Gränze gegen das Landgericht Weilhart (Mauerkirchen). Von Wippen 
ham zog sich die Gerichtsgränze in beinahe senkrechter Linie südlich gegen 
Kobernausen, wo das Bamberg'sche Gericht Fridburg seinen Anfang nahm. 
Dagegen folgte die Gerichtsgränze zwischen Schärding und Ried nur 
auf eine kurze Strecke dem Laufe der Antisen als natürlicher Markung, 
die längste Strecke den Feldmarken der Bauerngüter, welche ohne Rück 
sicht auf die Pfarrgränzen zu diesem oder jenem Landgerichte gehörten. 
Am Burgfrieden des nachmals Passau'schen Marktes Obernberg 
stießen die drei alten Landgerichte Weilhart (Mauerkirchen), Ried und 
Schärding zusammen. Vor der Verleihung des Halsgerichtes zu Obern-
	        
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