Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Gaueinteilung 
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Namen Aha, Ache, Ach tragen alle alten Bäche. In der Urkunde des 
Königs Ludwig des Kindes vom 12. August 903 für das Kapitel 
Passau erscheint der Ort Ostarunaha (Ebend. II. 48). 
Kaueinikilung. 
Aas deutsche Volk teilte sich in Freie und Unfreie. Es hatte einen 
König an der Spitze. Zu Zeiten des Krieges wählte es einen Herzog. 
Die Angelegenheiten eines Volksstammes wurden auf der Volksversamm 
lung beraten. Hier wählten alle waffenfähigen freien Männer Richter 
und Herzoge, entschieden über Krieg und Frieden, hielten Gericht und 
erließen Gesetze. Eine Vereinigung von zehn freien hausgesessenen Männern 
hieß man eine Zehentschaft. Dann gab es noch Hundertschaften, inner 
halb eines Markes die Markgenossenschaften und die Gaue. Die Ein 
teilung des Landes in ständige Gaue ging unter den letzten Agilulfingern 
und ersten Karolingern vor sich. Unser heutiges Jnviertel teilte sich 
in den Matig- und Rotgau, beide so genannt von den Flüßchen 
Matig und Rot in Baiern. 
Der Matiggau (Matahgowe) dehnte sich westwärts vom Ater- 
und Traungau bis zur Salzach und zum In aus, im Süden über den 
Mat- und Trumersee. Dazu gehörten auch das Mondseer Ländchen 
und Straßwalchen. Maticha oder Matacavi erscheint schon zwischen den 
Jahren 75? bis 788 als herzoglicher Weiler. Ried lag im Matiggau. 
Der Rotgau erstreckte sich über die heutigen bairischen Amts 
gerichte Passau II, Rotthalmünster, Griesbach, Pfarrkirchen und die 
östlichen Teile der Amtsgerichte Bilshofen und Simbach. Die Gränze 
desselben reichte auch über den In. Das untere Jnviertel, das nach 
malige Landgericht Schärding, vom Ausflusse des Gurtenbaches in den 
In abwärts, gehörte zum Rotgan. 
Metemenhaa (Metmach) lag im Matiggau. Kaiser Chunrad II. schenkte 
am 1. Mai 1039 zu Speyer auf die Bitte seiner Gemahlin Gisila dem Grafen 
Biligrim den in seiner Grafschaft im Matiggaue („in pago Matgouue") 
gelegenen königlichen Mansus Metemenhaa mit Gebäuden, Hörigen beiderlei 
Geschlechtes, Aeckern, bebauten und unbebauten Ländern, Wiesen, Weiden, 
Feldern, Wäldern, Jagden, Wasserlänfen, Mühlen, Fischereien und allen 
Einkünften (Urk.-B. II., 81). Ferner war auch noch Gurten nach Angabe
	        
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