308
Ried 1648-1701.
Personen aber mit Geigenanschlagung anzusehen, das zweite Mal hingegen Zandi
nebst Karbatschstreichen sowol den einen als den andern Theil in das jgürgl
Arbeitshaus auf die eine oder andere Woche einzuliefern, das dritte Mal Beil,
ohne weiters das Mannsvolk nach Ingolstadt in die Schanz oder zur j We i !
Arbeit auf die Landstraß auf eine längere Zeit, die Weibsbilder in das ^gst
Arbeitshaus übersetzen zu lassen." (Pflegger. - Akten i. k. k. Kreisger.-
Arch. Ried.) 3 Sä
Auf den Jahrmärkten in Städten und Märkten, auf den Kirch
tagen am Lande fanden sich zahlreiche Trödler ein. Sie suchten durch f er f e t
Glückshäfen ihre schlechte Ware leichter an den Mann zu bringen. Auf Kerzen
Anordnung der Regierung zu Burghaufen vom 29. Januar 1654 sollten
alle Landrichter und Hofmarksherren Vorsorge treffen, „daß dergleichen
von den gemainen Crämern auf den Jahrmärkten und Kirchtagen auf g er bi
dem Land aufrichtende Glückshäfen gleich den hochverbotenen Spiln selbst genes)
wie nit weniger das häufige und alzu fast zugenommene Trödlen nit taucht
mehr verstattet, sondern gebürent abgestellt und dergleichen Leut von dem ihre ;
schädlichen Müßiggang ab- und gleichwohl zur Suechung anderweitiger hghin
Nahrung oder Arbeit angewiesen werden." „Leyer und Leyerinnen" Mark
unterfiengen sich wieder gegen das Generalmandat, „auf dem Landt und Zy @
auf den Märckten und Kirchtagen aufzuspielen". Auch ihnen wurde das £, e trüf
Handwerk gelegt. Die Mandate vom 4. September 1653 und 10. No- stellig
vember 1654 verboten neuerdings aufs strengste: „alle Unerbarkeit, ^icht
Aergernus, grobe und unverschambte Gebärt und Weis zu tanzen" (Mdl. Nachd
Ort, 60). In den Rats- und Verhörsprotokollen des 17. und 18. Jahr- Fejlsp
Hunderts wiederholen sich die schon genannten Strafen bei Vergehen Hergel
gegen die Sittlichkeit: Geldwändel, Gefängnis, Stocksperren, Schellen- und in Be
Geigenschlagen, Pranger- und Schandsäulestehen, Auspeitschen aus dem üchen
Burgfrieden und Gerichtsverweisung. allein
In den auf den langen Krieg folgenden fünfzig Friedensjahren sonder
blühten wieder die bürgerlichen Gewerbe. Nach dem Kriege standen selbst wert,
in den von den schwedischen Horden unberührten diesseitigen Gerichten Es b<
manche Bauernhöfe mehrere Jahre ganz leer. Es waren an der Pest recht
ganze Bauernfamilien samt den Dienstboten ausgestorben, in vielen Knrfü
Häusern zehn, zwölf Personen. Lange Zeit lag eine Pestleiche im Hause, Freihl
das letzte Opfer der Seuche. Jedermann scheute vor der Hausschwelle, Weißl
an welcher der gräßliche Todesengel so reichliche Ernte gehalten.
Der Tod hatte nach den Schreckensjahren zahlreiche Witwen im Bürger- der U
und Bauernstande hinterlassen. Es folgte vieles Heiraten. Gegen die über
Mitte der 1650er Jahre waren wieder alle Bauerngüter bemaiert. Der dem £