Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1648-1701. 
Personen aber mit Geigenanschlagung anzusehen, das zweite Mal hingegen Zandi 
nebst Karbatschstreichen sowol den einen als den andern Theil in das jgürgl 
Arbeitshaus auf die eine oder andere Woche einzuliefern, das dritte Mal Beil, 
ohne weiters das Mannsvolk nach Ingolstadt in die Schanz oder zur j We i ! 
Arbeit auf die Landstraß auf eine längere Zeit, die Weibsbilder in das ^gst 
Arbeitshaus übersetzen zu lassen." (Pflegger. - Akten i. k. k. Kreisger.- 
Arch. Ried.) 3 Sä 
Auf den Jahrmärkten in Städten und Märkten, auf den Kirch 
tagen am Lande fanden sich zahlreiche Trödler ein. Sie suchten durch f er f e t 
Glückshäfen ihre schlechte Ware leichter an den Mann zu bringen. Auf Kerzen 
Anordnung der Regierung zu Burghaufen vom 29. Januar 1654 sollten 
alle Landrichter und Hofmarksherren Vorsorge treffen, „daß dergleichen 
von den gemainen Crämern auf den Jahrmärkten und Kirchtagen auf g er bi 
dem Land aufrichtende Glückshäfen gleich den hochverbotenen Spiln selbst genes) 
wie nit weniger das häufige und alzu fast zugenommene Trödlen nit taucht 
mehr verstattet, sondern gebürent abgestellt und dergleichen Leut von dem ihre ; 
schädlichen Müßiggang ab- und gleichwohl zur Suechung anderweitiger hghin 
Nahrung oder Arbeit angewiesen werden." „Leyer und Leyerinnen" Mark 
unterfiengen sich wieder gegen das Generalmandat, „auf dem Landt und Zy @ 
auf den Märckten und Kirchtagen aufzuspielen". Auch ihnen wurde das £, e trüf 
Handwerk gelegt. Die Mandate vom 4. September 1653 und 10. No- stellig 
vember 1654 verboten neuerdings aufs strengste: „alle Unerbarkeit, ^icht 
Aergernus, grobe und unverschambte Gebärt und Weis zu tanzen" (Mdl. Nachd 
Ort, 60). In den Rats- und Verhörsprotokollen des 17. und 18. Jahr- Fejlsp 
Hunderts wiederholen sich die schon genannten Strafen bei Vergehen Hergel 
gegen die Sittlichkeit: Geldwändel, Gefängnis, Stocksperren, Schellen- und in Be 
Geigenschlagen, Pranger- und Schandsäulestehen, Auspeitschen aus dem üchen 
Burgfrieden und Gerichtsverweisung. allein 
In den auf den langen Krieg folgenden fünfzig Friedensjahren sonder 
blühten wieder die bürgerlichen Gewerbe. Nach dem Kriege standen selbst wert, 
in den von den schwedischen Horden unberührten diesseitigen Gerichten Es b< 
manche Bauernhöfe mehrere Jahre ganz leer. Es waren an der Pest recht 
ganze Bauernfamilien samt den Dienstboten ausgestorben, in vielen Knrfü 
Häusern zehn, zwölf Personen. Lange Zeit lag eine Pestleiche im Hause, Freihl 
das letzte Opfer der Seuche. Jedermann scheute vor der Hausschwelle, Weißl 
an welcher der gräßliche Todesengel so reichliche Ernte gehalten. 
Der Tod hatte nach den Schreckensjahren zahlreiche Witwen im Bürger- der U 
und Bauernstande hinterlassen. Es folgte vieles Heiraten. Gegen die über 
Mitte der 1650er Jahre waren wieder alle Bauerngüter bemaiert. Der dem £
	        
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