Christianisierung-
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hl. Apostel Petrus und Paulus als Patrone verehren, war ursprünglich
der hl. Petrus der einzige Schutzheilige. Im Mittelalter wird Münsteuer
immer als Peterskirche bezeichnet. In der bischöflichen Weiheurkunde
vom 26. August 1500 heißt es von der Pfarrkirche in Ort: ,,infra
limites parrocliialis ecclesie sancti Petri, apostolorum principis,
in Münsteyer“. Diese Bemerkung wird zur Richtigstellung vorausgeschickt.
Der Name Münsteuer (Munster, Munstuore, Munsture, Monesture,
Munstuer) erscheint zuerst beim Jahre 1084 in den in der zweiten
Hälfte des 12. Jahrhunderts geschriebenen Annalen von Reichersberg
(Gewold 179), dann 1151 urkundlich (Urk.-B. II. 262). Wie mehrere
andere Orte an der Antisen: Aurolzmünster, St. Martin, Antisenhofen,
wird auch Münsteuer in den ältesten Urkunden Antesina und Antesna
genannt. Selbst heute giebt es gleichnamige Orte Antisen, Andesen
(bei Suben, Uzenaich, Eberschwang) an diesem Flusse. Das Hochstift
Passau hatte mehrere Güter Antisen.
„Im Jahre 789 übergab Rihpert seine Knechte, Mägde, Länder, Wiesen,
Felder, Wälder, Wasserlänfe, Bewegliches und Unbewegliches, Bebautes und Unbe
bautes zu Antesna der Kirche zu Passau (Urk-B. I., 452). Zu gleicher Zeit schenkte
Aahart ebendahin sein Gut zu Villa Antesna (Antisenhofen) im Rotahgau mit
Gründen, Häusern, Hörigen, Wäldern, Feldern, Wiesen, Weiden, Wasserläufen,
Mbautes und Unbebautes. (Ebenst. I., 418.) Im Jahre 805 vergabte ein
gewisser Vverdni sein Eigen am Wasser Antesna nach Passau. (Ebend., 461.) 868
übergab Bischof Ermenrich zu Passau dem Patarich gegen ein Gut Vrpach ein
anderes in Antesna (Ebend., 469.)"
Es ist daher unter den urkundlichen Namen Antesina oder Antesna
keineswegs der gleiche Ort zu verstehen. Selbst Dörfer und Güter
nicht einmal am Ufer, sondern landeinwärts trugen diesen Namen. Erst
später erhielten die Orte an der Antisen unterscheidende Benennungen.
So war es auch bei anderen Flüssen, Seen, größeren Ortschaften.
Es ist nun die Frage über den Ursprung des St. Peter-Patrociniums
und den Namen Münsteuer zu lösen.
In der ältesten Urkunde erscheint das Gut Antesina d. i. Münsteuer
als Eigentum der St. Peterskirche im Vatikan zu Rom. Sicher ist das
St. Peter-Patrocinium zu Münsteuer römischen Ursprunges. Die Erzbischöfe
von Salzburg mußten von 877 den Ertrag nach Rom senden (Juvavia,
179, 208). Papst AMapetus II. (946—55) hatte Antesina nebst anderen
Gütern dem Erzbischof Herold von Salzburg (939—58) zu einem jährlichen
Zinse von drei Pfund Silber zum Altare des hl. Apostelfürsten Petrus
in Rom überlassen. Am 29. November 953 bestätigte König Otto I. dem