Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

Ried 1384—1435. 
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bezug. (Lang, Reg. XII., 216—17.) Mittelst Urkunde von Burghausen 
„fand Florianstag" (4. Mai) 1435 verlieh Herzog Heinrich das Markt 
wappen, überließ dem Markte Ried auf Widerruf den Zoll, das 
Marktgericht (d. i. die Gefälle aus demselben) und das Burgrecht auf den 
Häusern (Lang, Reg. XIII., 341. Originalien). 
Im Jahre 1407 bildete sich im Landgerichte Ried ein vollständig 
reichsfreies Gebiet, der Burgfriede Obernberg. Schon um 1190 erscheinen 
Burghüter („castrenses de Obernperge“) und der alte Markt („antiquum 
formn“). Bischof Wolfker erbaute 1199 die Passawsche Veste Obernberg. 
Es enstand der neue Markt. Die Bischöfe übten durch die Pröpste und 
Pfleger die niedere Gerichtsbarkeit innerhalb des Burgfriedens. Am 
3. Oktober 1407 überließ nun Herzog Heinrich XVI. dem Bischöfe 
Georg zu Pasfau das Halsgericht zu Obernberg in den zwei Märkten 
auf dem Perg, am Urfar, beim Mauthaus und auf den Häusern an der 
Gurten, wo früher der herzogliche Richter (von Ried) um den Tod ge 
richtet hat (Lang, Reg., XI., 421). Damit fügten die Bischöfe von 
Passau den Schlußstein in ihre landesherrlichen Rechte über den Schloß 
burgfrieden Obernberg. Das Hochstift besaß nun neben der Grund 
herrlichkeit und dem Mautregale die hohe und niedere Gerichtsbarkeit. 
Der Schloßburgfriede Obernberg war nun vollständig reichsfreies 
Passau'fches Territorium. Die Burgfrieden-Gränze bezeichneten vier 
Marksteine. 
Der 1. Markstein stand eine halbe Viertelstunde außer dem Markte, 14 Schritte 
ober dem Gärtnerhause im Urfar und zur Rechten des In, beiläufig 60 Schritte 
von demselben Von hier ans bildete der vom Urfar weg in den Markt führende 
Weg die Gränze bis an den Punkt, an welchem sich dieser mit der nach Kazenberg 
führenden Straße kreuzt, von da aus eine gerade Linie, die sich zu dem oberhalb 
links an der Post- und der nach Kranwinkl führenden Seitenstraße, wenn man vom 
Markte Kazenberg zu fährt, stehenden 
2. Markstein hinzieht. Von hier läuft die Gränzlinie nach der Kranwinkler 
Fahrstraße bis an den diesseits des Nonsbaches auf einem Hügel stehenden 
3. Markstein und von da den Nonsbach entlang bis zu dessen Einfluß in 
die Gurten, welche nunmehr die Gränze bildet bis zum 
4. Markstein zur Rechten des Baches in der Mitte der unterhalb des Arlatinger 
Bauers stehenden gemauerten Brücke. Von dort aus bildet eine gerade Linie bis 
zum In die Gränze. 
Vom 1. Markstein bis zum Ausfluß des Nonsbaches in die Gurten 
stieß das Landgericht Mauerkirchen an den Obernberger Burgfrieden, 
vom Ausflusse des Nonsbaches in die Gurten diesem Flusse entlang bis 
zur Brücke in Arlating das Landgericht Ried, von der Brücke in
	        
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