Volltext: Geschichte der Stadt Ried in Oberösterreich. Erster Band. (Erster Band / 1899)

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Ried 1248—1384. 
Herzog Otto von Baiern die Grafschaften Neuburg am In und Schärding 
(„comitatus de Nuemburch et Scherdingen“), welche bisher der Herzog 
von Meranien von Kaiser und Reich zu Lehen getragen hatte (Urk.- 
B. III., 145—46). Otto von Meranien starb am 23. Juni 1248 ans 
der Flucht vor dem bairischen Herzog an einer Wunde, nach anderen 
am Gifte, erst 30 Jahre alt, als der letzte männliche Sprosse des in 
Baiern mächtigsten Adelsgeschlechtes der Andechser, gerühmt wegen ihrer 
reichen Besitzungen, ihres ritterlichen Sinnes und des Glanzes ihrer 
Tugenden. 
So erhielten die Herzöge von Baiern neben den herzoglichen 
Rechten auch die öffentliche oder Grafengerichtsbarkeit im Antisenthale, 
dem Komitate Schärding. Die herzogliche Gewalt war unter Herzog 
Heinrich dem Löwen noch in großem Ansehen. Er nahm 1162 vom 
Stifte Reichersberg das Gut Munster unter seine Schirmvogtei und 
verbot die Belehnung eines Untervogtes: Der Propst soll beim Herzog 
Hilfe suchen, „da wir vermöge des herzoglichen Amtes und zugleich der 
Vogtei das Schwert nicht umsonst tragen" (Urk.-B. II., 322—23). 
Später, nach Schwächung des Herzogtums Baiern, verliert sich jede 
Spur des Eingreifens der herzoglichen Gewalt in dieser Gegend. Die 
Grasen von Formbach und Andechs-Meranien hatten durch ihre Belehnung 
mit der öffentlichen Gerichtsbarkeit nahezu alle Gewalt im Antisenthale 
an sich gebracht. Auch besaßen die Herzöge von Baiern im nachmaligen 
Rieder Gerichte nur vier unterthänige Güter. Das Urbar vom Vice- 
dominat bei der Rot Gerichts Weilhart von 1320 (Non. boic. 36. 
II., 33) berichtet: „Auch sol man wizzen, daz vier Gvt in dem Mvtzentol 
sint, dev sint dez Hertzogen aigen inwertz vnd sitzent darauf vier man 
im Rieder geriht vnd stewernt davon Herauz in daz (Genaistinger-) ampt." 
Die Herzöge von Baiern hatten also im Gerichte Ried keinen Hof mit 
einem Urbarsamte. Die vier Unterthanen mußten in das Gericht Weilhart 
oder Braunau hinaussteuern. Auch nach dem Uebergang der öffentlichen 
Gerichtsbarkeit an die Herzöge von Baiern war ihr Besitz an Unterthanen 
im Gerichte Ried nur gering. Nach dem Urbarbuch „der Herrsck)aft 
und zu dem Perg (Schloß) Ried" von 1446 gehörten hierzu nur wenige 
Urbars- oder grundunterthänige Güter in Waldzell und Lonsburg, die 
von den Tumoltsheimern stammenden Güter zu Tumoltsheim und zu 
Walichshausen, dann die Urbarsgüter zu Pilgersheim. Die salmannischen 
Aigen stifteten die Salstift, die freien Güter den großen und kleinen 
Dienst. Außer den sehr zahlreichen adeligen Gütern besaßen der Bischof 
und das Domkapitel Passau einen großen Teil der Unterthanen im Gerichte
	        
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