Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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Ausser ben Handwerksordnungen, welche wir bereits angeführt 
haben, besassen noch folgende Innungen zu Wels Statuten, theil- 
weise auch kaiserliche Freiheiten: Die Tischler vom 23. Juni 1559, 
die Glaser vom 6. September 1636, die Bader von 1646, die Hasner 
vom 19. October 1584 und 17. Juni 1669, die Binder vom 24. No- 
vember 1557 und 31. März 1697, die Sailer vom 8. März 1593, 
die Messerschmide vom 31. December 1598, die Nadler vom 29. Sep- 
tember 1576, die Kirschner vom 9. August 1574, die Sieber vom 
21. April 1646, die Hutmacher vom 18. Juni 1562 und 16. Dezem- 
ber 1632, die Schlosser, Büchsen- und Uhrenmacher vom 25. Septem- 
ber 1562 und 19. September 1762, die Riemer vom 27. Juni 1713, 
die Sailer vom 11. November 1593, die Tischler vom 27. Februar 1719 *). 
Da wir die Ordnung der bedeutsamsten Innungen zu Wels 
ausführlich angeführt haben, können wir bie der übrigen Handwerke 
um so süglicher übergehen, als von der Einrichtung der erstern auch 
auf die Gebräuche und Gewohnheiten der übrigen ein Schluß gezogen 
werden kann. Auch würde durch die zu weitläufige Anführung von 
Handwerksordnungen, welche übrigens für die Beleuchtung des bür- 
gerlichen Lebens und der socialen Verhältnisse der alten Zeit von 
größter Bedeutung sind, der Leser ermüdet und der Umsang dieses 
Buches über Gebühr erweitert werden. Es folgen deshalb nur noch 
Notizen über einige Gewerbe zu Wels, die keine eigenen Zünfte 
bildeten. 
Der Stadttheil von der Pfarrkirche und der kaiserl. Burg an 
der Traun abwärts hieß „vnder den viscliern", das dortige Thor 
auch das Fischerthor. Die Traunfischer hatten schon 1418 ihre eigene 
Ordnung, „statuta, piscatorum apud Trunarn". Die 32 Fischmeister, 
welche im Namen der übrigen Fischmeister und Knechte an der Traun 
die Ordnung „der Arbeit des Fischwerkes" zur Verhütung fernerer 
Stöße und Irrungen an Eidesstatt festfetzten, waren von den Uebrigen 
unparteiisch gewält; jeder, der in der Traun bis in die Donau ein 
Fischrecht besaß, war durch einen oder mehrere Fischmeister dabei 
vertreten. Von den Fischmeistern unterstanden 4 dem Landesfürsten. 
4 dem Stifte Lambach, 4 dem Stifte Kremsmünster. 4 dem Stifte 
St. Florian, 4 dem Hochstifte Passau, 2 den Pollheimern zu Wels, 
je 2 den Herren von Lichtenstein, Losenstein und Traun, je 1 den 
Herren von Geumann und Obernheim. Unter den Ortschaften, in 
denen die Fischmeister wohnten, werden Waidhausen und die Schaf- 
wiese bei Wels genannt. Die Fischerordnung enthält 15 Artikel, 
die sich alle durch die Grundsä^e einer vernünftigen Fischzucht recht- 
fertigen lassen. Unter 11. Mar 1452 erscheinen die Fischer Friedrich 
Grill zu Wels, Kunrat Staiger daselbst, Hans Hyldner zu Waid- 
hausen, Wolsgang daselbst unseres allergnädrgsten Königs Ladislaus 
3) Magistratisches Verzeichnis der Handwerke zu Wels vom 21. Juni 1655 
und 3. Äpnl 1769.
	        
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