Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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Verarmte ein bürgerlicher Bäcker, so hatte er nach Bescheid des 
Magistrates von 1748 vor Fremden das erste Anrecht zu einem Brod- 
sitz, der vom Handwerk abhieng. 
Wie in andern Städten und Märkten bestand auch in Wels 
am Traunuser die Bäckerschupfe als Schreckmittel für die Meister, 
deren Brod zu geringhältig befunden wurde'). Die Bäcker waren 
vor Zeiten in der Bäckergasse in der Vorstadt ansässig. 
Die Innung der Müler. 
Ausser der kaiserl. General-Mülerordnung von 1576 hatte das 
Mülerhandwerk zu Wels kaiserliche Freiheiten von Joseph I. ddo 
15. März 1708 und von Maria Theresia ddo 31. December 1748. 
Nach altem Handwerksgebrauch gab der Meister beim Aufdülg eines 
Jungen 1 ff., dieser 4 Pf. Beim Meisterwerden werden 4 fl., beim 
Einkaufen 8 fl. in die Lade bezahlt. Die Jahrtäge finden am Pfingst¬ 
montag und Stephanitag statt. Die Strafen werden in Geld ange- 
schlagen; die Rechnung wird in Beisein eines Kommissars bei offener 
Lade aufgenommen. Meisters-Söhne oder wer eine Witwe heiratet, 
erlegen zur Lade 4 fl. als Meisterrecht, andere 8 ft. Der Jahres- 
schilling beträgt 1 Schilling 22 Pf. Später wurde die Meistergebühr 
nach der Zahl der Mühlgänge berechnet¬ 
ste am Welser Kunstbach gelegenen neun Malmüler hatten 
von Maria Theresia das Privilegium, daß die Müler an andern 
Mülbächen ihr Malter in und um Wels nicht verführen durften; 
dasselbe wurde aber schon unter ihren nächsten Regierungs-Nachsolgern 
nicht mehr aufrecht erhalten. 
1832 süyrten die Müler und Grießler zu Wels einen Verein 
zur Unterstützung für die. durch Feuer verunglückten Mitglieder des- 
selben ein; oerselbe wurde 1846 fistirt, unter 1. Juli 1856 aber 
wieder orqanisirt. 
Nach der Einführung des neuen Gewerbegesetzes traten die Müler 
des Bezirkes Wels zu einer Genossenschaft zusammen. Die „Statuten 
für die Müler-Jnnuug der landesfürstlichen Stadt Wels in Ober- 
Österreich" hoben am 12. September 1864 die Bestätigung der k. k. 
Statthaltern erhalten"). 
Innung der Schuhmacher. 
Das Handwerk der Schuhmacher zu Wels hatte seine ersten 
Statuten unter 21. September 1575 und 1617 vom Magistrate da- 
1) Act im städt. Archive. Eigl'sche Notatm, Nr. 157, 212, 220. Vgl. Privi¬ 
legium Friedrich'» IV. <lclo 30. September 1484. 
2) Acten im städt. Archive und in der Mülerlade. Meisterbuch der Müler. 
Die Theresianischen Freiheiten enthalten 42 Punkte, in welchen unter andern die Her- 
Haltung des Welser Mulbaches in der Breite von drei Klaftern festgesetzt wird.
	        
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