Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (II. Besonderer Theil)

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Conscriptions-Commissariat angewiesen. Da den Conscriptions- und 
Districts - Commissariaten nicht allem die Conscriptions- und Rekru- 
tirungs - Geschäfte, sondern auch andere politische Amtshandlungen 
zugewiesen wurden, als Gewerbsverleihungen, Armeninstitut, so 
giengen alle diese Amtsgeschäste sür den _ Ort Aigen an das 
Pfleg^ericht Steinhaus als Districts - Commissariat über; dagegen 
verblieben die Verhandlungen im Justiz-, Kriminal- und adeligen 
Richteramte, sowie die landesfürstliche und herrschaftliche Steuerein- 
Hebung den Dominien, somit auch dem Magistrate der Stadt Wels. 
Nach dem Steuerregulirungspatente von 1785 ist der Ort Aigen theils 
zur Gemeinde Aschet, theils zur Gemeinde Thalheim einbezogen und 
der Leitungsobrigkeit Steinhaus zugewiesen worden. In Folge Patentes 
vom 1. November 1789 wurde die landesfürstliche Steuer von den 
Gemeinderichtern eingehoben und durch die Leitungsobrigkeit Steinhaus 
abgeführt. Diese Steuereinhebung dauerte nur bis 19. April 1790, 
an welchem Tage das ganze neue Steuer- und Urbarial-System auf- 
aehoben und die früher bestandene Steuerbelegung, Einhebung und 
Abfuhr wieder eingeführt wurde. Es fiel daher den Dominien wieder 
die Einhebung und Abfuhr der landesfürstlichen und herrschaftlichen 
Steuern zu, die übrigen politischen Geschäfte verblieben aber der Lei- 
tung Steinhaus. Das Pfleggericht daselbst blieb bis 1804 politische 
Ortsbehörde über die Bürger und Bewohner von Aigen. Nach dem 
Conscriptionspatente vom 24. October 1804 wurde der Ort Aigen 
mit der ganzen Pfarre Thalheim zum Districts-Commissariate Burg 
Wels zugetheilt und zwar mit dem nämlichen Wirkungskreise wie 
des Commissariates zu Steinhaus; bei Gewerbsverleihungen nam 
aber das Commissariat Burg Wels auf die Aeutzerung des Magistra- 
tes Rücksicht. 1823 geschah abermals eine neue Eintheilung der poli-- 
tischen Aemter, wornach die Pfarre Buchkirchen im Hausruckkreise dem 
Commissariate Burg Wels, die Pfarre Thalheim im Traunkreise aber 
nach Steinhaus zugewiesen worden ist. Nach dem Steuerprovisorium 
von 1824 kam die Steuererhebung im Orte Aigen vom Magistrate 
Wels wiederum an die Steuerbezirksobrigkeit Steinhaus. Die Bürger 
der Vorstadt Aigen hatten übrigens von jeher das Recht zur Wahl 
des Bürgermeisters, ökonomischen Magistratsrates, sowie der Amts- 
Verwalter; da Aigen das 11. Stadtviertel war, sandten die Bürger 
hiezu einen Walmann. Für die übrigen bürgerlichen Angelegenheiten 
wälten sich die Bürger von Aigen mit Stimmenmehrheit einen 
Viertelmeister. Die Bürger von Aigen haben nach Inhalt des Stift- 
briefes auch Anspruch aus Pfründen der bürgerlichen Versorgungsan- 
stalt Wels. Die Nichtbürger, welche auch behaust waren, gehörten 
zum Armeninstitute Thalheim. Ausser den von den Bürgern und 
Bewohnern von Aigen bei Käufen und Verlassenschafts-Abhandlungen 
bezahlten Zpercentigen Gefällen, dann den städtischen Gewerb- und 
Domesticalgaben leisteten dieselben zu den Communal-Auslagen der 
Mein dl, Geschichte von WclS, II. 2
	        
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