Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (I. Allgemeiner Theil)

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Pfarre Pichl, welche Lehen der Herrschaft Steyr waren und der 
Bürger Hans Scherzl von Steyr ihm verkauft hatte'). 
Gleich zu Anfang seiner Regierung hielt Albrecht V. mit Herzog 
Heinrich von Baiern zu Wels eine Zusammenkunft. Albrecht's 
Schwester Margaretha war dem Herzoge von Baiern mit einer Aus- 
stattung von 12.000 Dukaten zur Gemalin bestimmt worden. Da 
dieser sür die Zahlung Bürgen verlangte, trugen sich die Bürger von 
Ens und Engelbert. Gruber aus Kammer am Atersee dazu an. 
Albrecht wollte aber die Bürgen einlösen und sie ihres Eides ledic; machen. 
Er bezahlte deshalb am 18. November 1412 dem Herzog Heinrich die 
rückständige Summe und es machte dieser die Bürgen mittelst einer 
zu Wels ausgestellten Urkunde ihres Eides und ihrer Gelübde los 
und ledig"). Albrecht V. vermehrte den Glanz seines Hauses durch 
die Erwerbung der Kronen von Mähren, Böhmen und Ungarn, sein 
Ansehen nach Innen durch eine umsichtige Regierung Wie andere 
Städte hat auch Wels diesem^Herzog durch Handelsprivilegien, 
Anlegung von Straßen und Herhaltung der öffentlichen Sicherheit 
die Hebung seines Wohlstandes zu verdanken. Albrecht V. verlieh 
am 25. Februar 1412 der Stadt Wels das Privilegium des zweiten 
Wochenmarktes am Dienstag, „dass si nun hiefür basser alle Wochen 
an dem Eritag ainen Wochenmarkt in derselben vnser Stadt 
haben sollen und mügen zu dem Wochenmarkt, den Sie am 
Samstag da haben, in solcher Masse, dass jedermann ob dem 
Lande, wenn das gefället, Fleisch, Brod und alle Speise und Gewerb 
an demselben Eritag dahin bringen oder führen mag iii aller 
Masse, als an dem Samstag mit Alter herkommen ist. Es sollen 
vnd mügen auch all Fleischhacker und Backen, die ab dem Lande 
mit Fleisch und Brod in die Stadt fahren und an demselben 
Eritag und auch an dem Samstag über und über stehen und 
Fleisch ausschroten und Brod hingeben von Händen ohne Irrung113), 
Am 20. März 1417 verlegte der Herzog den Philippimarkt zu Wels 
aus Maria Geburt, dass sie den Jahrmarkt nun furbaser jährlich 
auf dieselb Zeit auf den egenanten vnsern frauentag zu der 
Geburt, acht Tag vor und acht Tag hienach da haben sollen 
und mügen mit allen den Rechten, Freyheiten und Gnaden, als sie 
den auf den vorgenannten St. Philipps Tag haben gehabt und 
all ander unser Städt auf ihren Jahrmärkten haben"4). Am 
15. August 1421 bestätigte Albrecht das alte Privilegium des Holz- 
Handels und am nächsten Tag darauf die gesammten Freiheiten der 
Stadt ''). Von höchster Bedeutung war aber das Privilegium vom 
^ Ebmd., 711. 
2) Ilrf. im k. k. geh. Hausarchive. Pritz, II., !>3. 
8) Pritz, IL., 92, 712. Kurz, Handel, 44ö—44. 
*) Pritz, II., 713. Kurz, Handel, 444—45. 
5) Pcmcharte. Hormayr, 1837, ZW.
	        
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