Volltext: Geschichte der Stadt Wels in Oberösterreich (I. Allgemeiner Theil)

In die Zeit der Formbach'schen Herrschaft über Wels fällt 
auch die Regulirung der Brückenmaut" zu Wels durch Bischof 
Embricho von Wirzburg. Der Reichsministerial Friedrich von Rota 
hatte nämlich, um den Kaufleuten und Wanderern, welche von nahe 
und ferne kamen — omnibus tarn negotiatoribus quam viatoribus 
de longe sen de prope venientibus —, den Uebergang Über die 
Brücke in Wels zu erleichtern, die dem Bischof zu Wirzburg zins- 
pflichtig war — qui Ecclesiae et Episcopi Herbipolensis censualis 
extiterat — durch die Hand des Freien Herand von Leope der Kirche 
zu Wirzburg Weingärten und andere Güter zu Palsensce übergeben. 
Der Markgraf Otakar der Jüngere von Steyr nam als Vogt der 
Wirzburg'schen Güter diese Schenkung an und gab dafür auf die 
Bitte Embricho's die Brücke und die Passage darüber mit dem Gute 
Pehelin an der Brücke durch die Hand des Freien Albuin von Stein 
für ewige Zeiten frei. Es bestimmte nun Embricho, daß jene Person, 
ob geistlich oder weltlich, welche der vernünftigere Theil der Bürger 
in Wels zum Brückenmeister erwählen würde — quem sanior pars 
ciuium in Wels in magistrum eiusdem pontis et Rectorem ele- 
gerint — auch Brückenmeister und Richter der Einkünfte von 
St. Aegyd d. i, Aigen, welche zur Brücke gehören, sein und daß 
es keineswZgs einem Landrichter oder den Amtsleuten gestattet sein 
sollte, das Recht des Brückenmeisters zu verletzen. Wenn aber die 
Brücke durch eine Wasserflut oder durch die Fäulnis des Holzes 
Schaden litte, so sollten alle, welche zu ihrer Wiederherstellung ein 
Almosen an Geld oder Liegenschaften beitragen, einen Ablaß voll 
40 Tagen von den schweren Sünden erhalten. Auch ertheilte auf 
Bitten Friedrich's von Rota der Erzbischof von Salzburg allen denen, 
welche zur Brücke ein Almosen spenden, von den schweren Sünden 
einen Ablaß von 40 Tagen, desgleichen die Bischöfe von Freising, 
Babenberg und Regensburg. Wenn der Brückenmeister auf dem Gute 
zu St. Aegyd schwere Geschäfte zu vollführen hat, so soll er den 
Stadtrichter und vier angesehenere Bürger beiziehen. Diese Urkunde 
wurde zu Wirzburg 1128 ohne Beisatz des Datums ausgestellt ^). 
Der Papst Jnuocenz bestätigte von Perugia aus 1135 diese Ver- 
fügung des Bischofes Embricho"). 1140 stellte Embricho abermals 
eine Urkunde aus, betreffend die Brücke in Wels — pontein in uilla 
Wels. Es hatte nämlich der Abt Wigand von Lambach unter 
Beistimmung feiner Brüder einen Theil einer Au, am jenseitigen 
Flußufer gelegen, zum Zwecke des freien und friedlichen Ueberganges 
über die Brücke abgetreten. Dafür übergab ihm der Bischof das 
Gut eines gewissen Bezelin, welches gegen die Traun hin an das 
Gut eines gewissen Asewin stieß, von der andern Seite aber durch 
*) Urk. 33 *11., 171—71. 
a) Ebend.,'175.
	        
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