Volltext: Aufstand der protestantischen Salzarbeiter und Bauern im Salzkammergute

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Am 27. ließ Stadion das salzburgische Landvolk unter 
dem Hauptmann Walter und die vom Adel nach Hause ziehen, 
er selbst folgte mit 400 geworbenen Knechten am nächsten 
Tage.1) Nur 100 Knechte wurden zur gänzlichen Durchführung 
der Keformation zurückgelassen und den Commissarien zur Ver¬ 
fügung gestellt. Auch Hauptmann Grübe], der sich auf Befehl 
Wolf Dietrichs am 28. nach Ischl begeben hatte, um von 
Stadion die weiteren Befehle entgegenzunehmen, entließ, wie 
ihm ein nachgeschickter Befehl auftrug, seine Leute und ließ 
die „Wehren" auf Schloss Werfen schaffen. 
Execution. 
Am 28. Februar begannen nun die Commissäre, Herr von 
Harrach war schon nach Wien verreist, die Execution der 
kaiserlichen Befehle.2) Die Bürgerschaft und die Gemeinde 
*) Mehr als die Ischler und Genossen seihst hatten nun die salzburgi- 
schen Unterthanen von der zügellosen Soldateska zu leiden, die auf 
dem Rückwege und nach ihrer Entlassung das Land allenthalben 
unsicher machte. In einem Befehle des Erzbischofes an den Pfleger 
von Golling (Salzburg am 26. März 1602, Salzburger Musealarchiv) 
wird darüber geklagt, dass die Soldaten sich arg bezechen (sich 
den Wein übergehen lassen) und dann aus den nichtigsten und 
„liederlichsten" Ursachen unter sich zu rumoren und zu balgen 
anfangen und auch den Bürger und Bauersmann molestieren, so dass 
daraus nichts entsteht als Todtschlag und Lähmung vieler ehrlicher 
Soldaten und andere Beschwernissen mehr. — Zur Illustration der 
damals in ganz Europa unter den Soldaten grassierenden Duellwuth 
möge folgende Stelle dienen: „Wir befehlen dir also alles Ernstes den 
Soldaten, die in deiner Verwaltung liegen, zu verbieten „trunkener 
Weis" untereinander zu balgen.....Da aber die Sachen der¬ 
maßen beschaffen, dass zur Rettung seiner Ehren und Beschützung 
seiner selbst, einer oder der andere zu Zeiten gedrungen würde, 
zu der Wehr zu greifen, sollten sie solches auf einen nüchternen 
Morgen verschieben und keineswegs trunkener Weis austragen." 
2) Khevenhüller V. 2499.
	        
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