Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

348 
Beheimischen Königs, und dieses Königreichs; und dass also ob 
berührter Vertrag in allem beständig gehalten werde. 
Wann aber Ihre Kais. Gn., unser allergn. Herr, uns auch 
anzuzeigen befehlen wollen, dass Sie des endlichen und gänzlichen 
Willens* sei, sich gegen E. Kon. Gn. Landen nach dem Vertrag zu 
verhalten, und dass es zu keiner Zerstossung nicht kommen, sondern 
dies Passauerische Volk abgedankt werden^ solle: zweifeln wir 
nicht, als es werde diesem ein Genügen beschehen. Solang aber 
zuwider diesem gewissen Willen der Kais. Gnad, mit was Schein 
es immer seyn mag, was Schädliches wider E. Kön. Gn., und 
E. Kön. Gn. Landen, das wider die obbemeldten Vertrag seyn 
würde, fürgenommen werden sollte: erbiethen wir uns hierin mit 
dieser unser Antwort, dass wir E. Kön. Gn. mit einer gewissen 
Anzahl Volks nach unserm Vermögen zu Hülf kommen mögen; 
dann wir wider solchen Vertrag im geringsten nichts fürzunehmen 
keineswegs Willens sind, sondern nach demselben in allen Ursachen 
uns erweisen, und den halten wollen. Damit E. Kön. Gn. in den 
Schutz Gottes des Herrn des Allmächtigen befohlen. Geben auf dem 
Schloss zu Prag, Mittwoch nach St. Felix (den 19. Jäner) 1611. 
Euer Kön. Mjst. 
Unterthänige, zu Diensten willige N. N. Obriste 
Landoffizier und Richter, königliche Behaimbische, 
auch Ihr. Gn. Räthe der Hof und Kammergerichte, 
und zur defension vergangenen Landtag ver- 
ordnete Personen. 
Beilage Np. 41. 
Der Oberstlieuteuant Freiherr v. Pötting an den Landeshauptmann. 
Wohlgebohrner Herr Herr, gebiethender Herr LandshaupL 
mann. Hab meinem Herrn soviel zu schreiben und zu berichten 
nicht unterlassen wollen, dass, nachdem von Linz ich hieher 
kommen, Gott weiss, nicht unterlassen hab, meiner äussersten 
Möglichkeit nach den Fortzug bei Herrn Obristen zu sollicitiren; 
dieweil aber er allein auf Verfertigung des- Stucks gewartet, und 
derentwegen nicht aufziehen wollen noch können: also wolle mein 
Herr meines Theils mich nicht verdenken* dass im geringsten, was 
zur Abhelfung dieser Beschwerden des Vaterlands dienstlich ist, 
ich mit Willen versäume, oder meines Theils unterlasse. Herr
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.