Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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Gegentheil von dem, was Rudolph hierüber fälschlich vorgab, war 
auch sehr leicht zu beweisen; die Stände durften nur das erzählen, 
was geschehen war. Deswegen sagten sie auch in ihrer Gegen 
schrift: „Die Röm. Kais. Mjsf. müssen ganz ungleich berichtet 
worden sein, und können es diejenigen, welche Deroselben diese 
Sache also fürgebildet haben, mit Ehre und Wahrheit nicht be 
haupten.“ Ramee hatte seinen ersten Brief freilich vom 20. De- 
cember 1610 datiert, liess aber vorher am 21. sein Volk in Oester 
reich einfallen und am 23. erst sein schriftliches Ansuchen um 
den Durchzug übergeben. Und warum wurde der Durchzug nicht 
früher beim Könige selbst angemeldet? Oder kann denn eine nach 
gesetzte Obrigkeit, wie ein Landeshauptmann ist, mehreren tausend 
Soldaten eines fremden Fürsten den Durchzug erlauben? Warum 
schrieb auch immer der Oberst Ramee, da doch der Feldmarschall 
Althann und der Graf Trautmannsdorf im Anfänge selbst noch zu 
gegen waren? Warum verschwieg Ramee immer, wohin sein Marsch 
gehen würde? Wo und von wem hat Ramee jemals eine Bewilligung 
seines Durchzuges erhalten? Man gibt vor, das Passauer Volk 
hätte nach Tirol ziehen sollen; warum nahm es dann nicht den 
kürzeren Weg durch Baiern und Salzburg? Und wenn der Kaiser 
seine Truppen durch alle Reichsprovinzen ungehindert führen kann, 
warum durften denn Baiern und Salzburg den Durchzug verwehren? 
Was die Reichsconstitutionen und Reichsabschiede über den Durch 
zug kaiserlicher Truppen durch Reichsprovinzen festsetzen, wisse 
man wohl; nur sollten die kais. Räthe auch frei bekennen, 
dass sie gänzlich dieselben verletzt und die Bedingnisse nicht er 
füllt haben, welche zu einem Durchzuge kaiserlicher Truppen er 
forderlich sind. Ramee kann auch unmöglich so unverschämt sein, 
dass er behaupten sollte, man habe ihm den Durchzug gestattet, 
seine Geisel alsogleich angenommen und ihm Begleitungs-Commissäre 
zugesellt: seine eigenen Briefe würden ihn vom Gegentheile über 
weisen, in welchen er sich oft genug darüber beklagt, dass ihm die 
Stände diese seine Forderungen nicht bewilligt haben; „diejenigen 
Geisel aber, die nach drei Wochen, nämlich den eilften Jänner, 
zur Handhabung der verglichenen Artikel des Abzuges halber von 
ihm. gestellt worden, mögen auf keinen Consens oder Bewilligung 
des unversehenen gewaltthätigen Einfalls gezogen werden, weil 
zwischen dem Ein- und Auszug ein grosser Unterschied ist“. — 
Dass man ferner vorgibt, der Schade, den die Passauer im Lande 
Oesterreich angerichtet haben, wäre so gross nicht: da wünschten 
die Stände und die Unterthanen herzlich, dass dieses Vorgehen
	        
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