Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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geradezu zu widerläuft. So ist ja auch dem Kriegsvolk kein Platz, 
oder eine Handbreit Erden auf Oest. Boden mit Gewalt einzu 
nehmen und inne zu behalten, noch auch jemanden einigen Schaden 
zuzufügen erlaubt oder befohlen worden. Dass aber etliche unter 
ihnen, wie Ihre Mjst. mit höchstem Verdruss und Missfallen ver 
standen haben, wider starkes Verboth geraubt, gebrennt, gemordet, 
und andere Gewaltthaten verübt haben: dafür sollen allwegs die 
Verursacher und Verbrecher ernstlich gestraft, auch zu wirklicher 
Erstattung und Gutmachung der Schäden, unverschont Leibs und 
Guts, angehalten werden.“ Bei so ungegründeten Verleumdungen 
und feindseligen Bedrohungen, die man noch dazu öffentlich bekannt 
gemacht hat, wäre vielmehr der Kaiser, als sein Bruder, befugt, 
sich zu bewaffnen, jedoch in der Voraussetzung, — „dass diese 
übel besonnene Füreilung nicht von seinem Bruder, oder aus dessen 
Gemüthe, sondern vielleicht von anderen unruhigen, friedhässigen 
Verhetze™ herfliesse“, so haben Se. Majestät gegenwärtige ansehnliche 
Legation an den König geschickt, um den Frieden und die Ruhe 
wieder herzustellen. Würde der Kaiser sichergestellt, dass er für 
seine Länder nichts zu befürchten habe, so sei er bereit, alle mög 
lichen Mittel hervor zu suchen, um die Abdankung des Passauer 
Volkes ohne Verzug zu bewerkstelligen; im widrigen Falle — „wäre 
er nicht zu verdenken, dass er sich und die Seinigen, in Erwägung 
vielbesagter fürgelaufenen, und hin und wider publicirten Bedrohung, 
nicht blossgeben könne, sondern sich allenthalben um genügsame 
Gegenverfassung und Widerstand bemühe, abermals verhoffend, 
Ihre Kön. Würde werde mehr zur Ruhe und Frieden geneigt sein, 
als so etwas von neuem anfangen, darüber Ihre Kön. Würde selbst, 
auch das Haus Oesterreich, und das ganze Röm. Reich in grössere 
Gefahr und Noth, als sich vielleicht etliche einbilden, gerathen 
möchte. Dagegen wären auch Ihre Kais. Mjst. Ihres Theils mit 
Ihrer Kön. Würde als Dero Herrn Bruder, den Frieden, der 
vorigen Abhandlung gemäss, zu erhalten, auch Ihre brüderliche 
Huld und alles Gute zu erweisen erbiethig.“ 
Aufgefordert durch ihren König, verfassten unsere Landstände 
eine weitläufige Beantwortung derjenigen Punkte, welche in der 
erwähnten kaiserlichen Instruction entweder in einem ganz falschen 
oder doch schiefen Lichte vorgetragen wurden. Ihr Hauptaugenmerk 
war darauf gerichtet, es ausser allen Zweifel zu setzen, dass der 
Einfall der Passauer ganz unversehens und gewaltthätig geschehen 
sei, und dass Ramee erst hintennach um die Bewilligung des 
Durchzuges und um Begleitungs-Commissäre angehalten habe. Das
	        
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