Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

„Und obwohl das Kriegsvolk anfänglich um Einräumung der 
Herrschaft Krumau demüthigst und zum allerfleissigsten gebethen, 
auch hochverpönte assecuration, keinen Schaden zu thun, geleistet, 
ja, der Herzog von Braunschweig selbst sich zum Geisel zu stellen 
angebothen hat: so haben doch die Landofficier und Landstände 
dies Orts den jüngsten Landtagsbeschluss dagegen angezogen, und 
dem Kaiser zu Gemüth geführet, dass vor Anstellung eines neuen 
Landtags hierin nicht nachgegeben werden könnte.“ — Als die 
Hungersnoth in Passau immer mehr zunahm, haben die Befehls 
haber vorhinein Pässe nach Oesterreich verlangt und um ße- 
gleitungs-Commissäre angehalten, die ihnen auch seien verwilligt 
worden. Und weil der Marsch nach Tirol bestimmt war, habe 
der Kaiser deswegen sich auch an den Erzherzog Ferdinand und 
Maximilian gewendet. „Aus was hochwichtigen Ursachen auch der 
Churfürst von Sachsen für sich selbst, und im Kamen aller Herzoge 
von Sachsen begehrt, und für rathsam geachtet habe, dieses Volk 
nicht abzudanken, sondern zu einem andern Werk zu gebrauchen, 
das gibt die Abschrift hiebei zu erkennen.“ 1 ) — Aus dem Gesagten 
erhelle, dass sowohl der König als auch die Stände dem Kaiser 
schlimme Absichten, die er nicht hatte, aufgebürdet haben. —- 
„Deswegen ersuchen die Kais. Mjst. Ihre Kön. Würde, Sie wolle 
auf Anhörung dieser Ihrer beständigen Gegen-Information besser 
in sich selbst gehen, und gewiss glauben: wann der rechte Grund 
hohen Potentaten, Chur- und Fürsten des Reichs fürkommt, dass 
sie viel anders urtheilen werden, als dass man sich, zuvor und ehe 
man Ihre Erklärung eingeholet und angehört habe, gestracks unter 
stehe, Sie einer Verletzung und Uibertretung der vielberührten, 
mit Churfürsten, Erzherzogen, und Fürsten aufgerichten Abhandlung, 
ja sogar auch der Reichs-Constitutionen und Abschiede (welche 
doch nirgends dem Kriegsvolk eines Röm. Kaisers den Pass und 
Durchzug im Reiche, dessen Mitglied die Oesterreichischen Länder 
auch sind, verbiethen) zu zeihen, zu verurtheilen, Parthei und 
Richter selbst zu seyn, eine feindliche Defension anzukünden, be 
waffnete Hülfe in Ihrer Krön Böheim, und auch ausserhalb der 
selben wider Sie aufzutreiben: das ist einmal kein ordentlicher, 
rechtmässiger, sondern ein vor Gott und der Welt unverantwort 
licher Process, der den alten löblichen Austrägen, und insonderheit 
Unseres hochgeehrten Ahnherrn, des Kaisers Ferdinand, Disposition 
A ) Die Abschriften derjenigen Actenstücke, auf welche sich der Kaiser 
hier beruft, hat Mathias den Ständen nicht mitgetheilt.
	        
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