Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

Wir möchten aber eure Gedanken gern vernehmen, wie auf 
den äussersten Fall man sich desselben mit gesammtem aller Be 
nachbarten Zuthun los machen könnte; denn sich dergestalt immer 
fort und fort in Bereitschaft zu. halten, und also allgemach zu 
enerviren, will XJnsers Erachtens keineswegs gerathen seyn. Da Ihr 
auch unterdessen an einem und dem andern Ort durch gute Er 
innerung und Warnung etwas Nutz und Frucht zu erhalten euch 
getrauen werdet, werdet Ihr dasselbe verhoffentlich an eurem Ort 
eben massig nicht unterlassen. Und sind Wir hierüber eurer be 
schriebenen Antwort ehisten gewärtig, denen Wir mit gonstigem 
und genädigem Willen jederzeit zuvorderist wohl gewogen sind. 
Datum Heidelberg den Ainlifften Dezembris, Sechzehenhundert und 
zehen. 
Johannes Pfalfx cp mie. 
In einem zweiten Briefe vom 31. Dezember alten Styls schrieb 
der Pfalzgraf unseren Ständen, — „dass es ein seltsames Ansehen 
habe, dass wider so klare beschehene Zusagungen dieses Kriegsvolk 
seinen Weg so urplötzlich in die Oest. Lande genommen habe— 14 ; 
wahrscheinlich sei der Mangel an Lebensmitteln davon die Haupt 
ursache. Indessen hoffe er, dass die Kräfte der Stände und der 
unirten Provinzen hinreichen werden, sich vor den Passauern zu 
schützen. — „Wir wollen aber darneben nicht unterlassen, eure 
jetzigen Anzeigen und Begehren an die anderen Unseren mitunirten 
evangelischen Stände gelangen zu lassen, und derselben Gutachten 
und Bedenken darüber einzuholen, und Uns alsdann, wo Noth ist, 
ferner gegen euch der Correspondenz gemäss zu erklären. Inmittelst 
könnet ihr Uns jederzeit aufs förderlichste berichten, was etwann 
ferner Gefährliches vorlaufen thut, die Nothdurft darauf zu er 
wägen.” — Unsere Stände erfüllten auch getreulich den Wunsch 
des Pfalzgrafen, und berichteten ihm alles, was sich immer Merk 
würdiges zutrug. 
Beilage Nr. 34. 
Ständisches Patent wegen des Abzuges des Passauer Volkes. 
Wir gemeiner Landschaft des Erzh. Oest. ob der Enns Verordnete 
entbiethen allen und jeden Obrigkeiten, Märkten und Flecken, und 
jederrnänniglich, dem dieses Patent zukommt, unsern Dienst im guten 
Willen zuvor, und fügen denselben hiemit zu wissen: nachdem das
	        
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