Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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innerhalb der Grenzen beider Provinzen liegen; entständen Streitig 
keiten wegen der salzbnrgischen Güter in Bayern und in Kärnten, 
so könnten diese keineswegs als ein Gegenstand des Bündnisses 
angesehen werden. Vermerkte ein Theil, dass von jemanden dem 
anderen Theile ein Schaden w T ollte zugefügt werden, so soll der 
selbe alsogleich davon benachrichtigt werden. Endlich sollte dieser 
Vertrag — „der Hülfen halber allein defensive, und nicht offensive, 
da einer unnothwendige Kriege anfangen wollte, zu verstehen seyn“. 
„Was der Freiherr Ennenkl also hierin obspecificirter Massen 
fürnehmen, thun, und handeln wird, das erbiethen wir uns, stät 
und fest zu halten, und dawider nichts zu sprechen, noch zu reden, 
sondern in seiner Handlung halber allerdings ohne Nachtl und 
Schaden zu halten. Zu Urkund dessen haben die der Zeit an 
wesenden Stand diese Instruction mit ihren Pethschaften verfertiget. 
Actum den letzten Dezembris anno 1610.“ 
Beilage Nr. 22. 
Der Erzherzog Ferdinand an seinen Amtmann in Eisenarzt. 
Getreuer, lieber. Was Wir dir bei eigenem Bothen neulichst 
zugeschrieben, das will Uns je länger je mehr verificiret werden; 
wie Uns dann eben heut Schreiben zukommen sind, dass der Auf 
bruch des Passauerischen Kriegsvolks seinen Fortgang erreichen, 
und der Durchzug gegen diese Unsere Länder, Steyr und Kärnthen, 
nach Tirol eigentlich und gewiss angesehen und gerichtet seyn solle. 
Wie Uns dann nicht zweifelt, du werdest vielleicht noch ein besseres 
Wissen darum haben, und dasjenige, so Wir dir in dieser Materie 
allbereits angedeutet, in Acht genommen haben: so ist es an dem, 
dass solche dir angedeute Mittel mit Verlegung und Verwehrung 
der Pässe an den Oesterreicldschen und Steyrischen Gränzen nun 
mehr bestes Fleisses effectuiret werden, zu welchem Ende Wir dich 
dann hiemit gnädigst vermahnen, du wollest dir dieses Werk seiner 
Wichtigkeit und mitziehenden schädlichen Consequenzen nach alles 
Eifers an- und obgelegen seyn lassen, und darneben beherzigen, 
wann ermeldtes Kriegsvolk in Unser Gebieth eindringen, und in 
die Grafschaft Tirol (wie es dann eigentlich daran steht, und die 
bewehrte Resistenz dämmen allbereit vorhanden ist) nicht gelassen 
werden sollte, in was unaussprechliches Verderben Unsere Land 
leute und Unterthanen gestürzt, und wie hart solche hochbeschwer
	        
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