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Musketier nicht übersteigen. Da Salzburg grösser und reicher ist,
als Oberösterreich, so erwarte man von dorther auch einen be
deutenderen Beistand.
Dass kein Theil den anderen auf keine Weise übervortheilen, noch
ihm einen Schaden verursachen dürfe, verstehe sich von sich selbst,
lieber den delikaten Punkt, einer Misshelligkeit zwischen dem Landes
fürsten und seinen Landständen, von welchem der Erzbischof Meldung
machte, glaubten unsere Stände Folgendes bemerken zu müssen:
„Ob man wohl verhoffen will, es solle dergleichen Widerwillen und
Missverstand, dessen der achte Punct Meldung thut, weder in diesen
Landen, noch in dem Stift Salzburg entstehen, (deswegen auch Gott,
dass er solches verhüten wolle, fleissig zu bitten ist) und vorderist
dies Orts nicht zu zweifeln ist, dass I. Kön. Mjst. und Dero Nach
kommen die Lande und Stände bei ihren Freiheiten, hergebrachten
Gewohnheiten, Recht und Gerechtigkeit, auch jüngster Capitulations-
Resolution, und darüber bei der Erbhuldigung geschehenen Zusag
und aufgerichten Brief und Siegl gnädigst erhalten und handhaben
werden: so wäre doch dieser Punkt, weil der Herr Erzbischof
deutsch und lauter herausgeht, dahin zu stellen, dass, da sich
zwischen dem Herrn oder Landesfürsten, und seinen Landständen,
Kapitel, oder Untergehörigen ein Streit und Widerwillen erheben
wollte, alsdann ein und der andere Theil, so deswegen um Hülf
ersucht werden möchte, sich durch gütige Vergleichung und Inter
position den entstandenen Widerwillen zu gleichem Verstand zu
richten und hinzulegen sich äusserst zu bemühen schuldig seyn
solle; sonsten aber, und mit gewehrter Hand oder Gewalt weder
dem Herrn wider seine Stände und Unterthanen, noch auch den
Ständen und Unterthanen wider ihren Herrn weder directe noch
indirecte keinen Beistand noch Hülf erzeigen solle, weil daraus nur
mehr Gefahr und Weitläufigkeit zu sorgen, und wie die Erfahrung
giebt, durch dergleichen Assistenz manchmal der Dritte in das Spiel
gezogen wird, der beiden Theilen mehr Schaden als Nutzen bringt.“
Der Vorschlag des Erzbischofs, dass die Stände beider
Religionen in dem Bündnisse begriffen sein sollen, erhielt von
denselben vollen Beifall. — „Auf den zehnten Punkt, wegen der
freien'Commercien, werden I. Kön. Mjst. bei Dero Kammer besseren
Bericht finden, was etwa Derselben landsfürstl. Gefällen zum Besten
hinein fürzunehmen sei. In all weg hält man dies Orts für eine
Nothdurft, dass die Salzamtleut, Mauthner, Aufschläger, wie auch
die fürnehmsten Handelsleut bei den Städten darüber vernommen,
und vorderist die Freiheiten, so ein oder der ander Ort der Nieder-
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