Volltext: Der Einfall des von Kaiser Rudolf II. in Passau angeworbenen Kriegsvolkes in Oberösterreich und Böhmen

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oder auch erkennen können, dass weder i Wir, oder andere Benach 
barte, so diese Sachen berühren möchten, Uns viel oder hoch 
darauf verlassen sollten, sondern sind vielmehr bewegt worden, die 
angefangenen Schanzen an Unsers Erzstifts Gränzen gegen Baiern 
und deren Orten nicht allein fortzusetzen, sondern sind auch all 
bereit im Werk, solche mit Geschütz und Volk der Nothdürft 
nach zu belegen und zu versehen, und in allweg also zu bestellen, 
damit dieses übel bezahlte und schlechtlich gubernirte Volk nicht 
Ursach oder Gelegenheit haben möge, Uns und Unser Erzstift, wie 
auch die Benachbarten, daraus unversehens zu belästigen. 
Wann Uns aber nicht zweifelt, dass dergleichen öffentliche 
Fürnehmen bei der Nachbarschaft, und insonderheit bei dem Land 
ob der Enns allerhand ungleiche Gedanken und Verdacht ver 
ursachen möchten: als haben Wir für eine sondere Nothdurft 
geachtet, auch als das Haupt dieses Landes wohlmeinend und 
nachbarlich Unsere Intention hierunter vertreulich zu sinceriren 
und erindern, mit dem steifen Versprechen und vergewissen, dass 
diese Sach Unsererseits dem Land ob der Enns, wie auch Ihrer 
Kön. Würden in Ungarn, im wenigsten nicht zu Nachtheil oder 
Gefahr, sondern vielmehr denselbigen zu Gutem angesehen ist; und 
da ihr von Ihrer Kön. Würden, wie auch die Landstände deren 
Orten von ihrem selbst eigenen Interessen und Sicherheit wegen 
dessen noch mehr begehren; von Uns verge wisset zu seyn, und in 
einen weiteren, auch ausführlichen Verstand hierunter mit Uns zu ge- 
rathen: so stellen Wir es zu Dero Belieben und Gefallen, jemanden 
aus ihrem Mittel mit genügsamen Gewalt und Instruction deshalben 
allhier zu Uns abzuordnen, damit sie das mündlich und wirklich 
von Uns zu dero Gefallen und Vergnügen vernehmen mögen, das 
die Feder nicht also vollkommentlich mit sich bringen kann. 
Dieses wollten Wir euch Avohlmeinend und nachbarlich bei so 
beschaffenen dunkeln und weit aussehenden Wesen zu eurer Nach 
richtung nicht verhalten, und sind ausser Zweifel, ihr werdet ohne 
Unsere Massgebung die Sachen an die gebührenden Ort und Ende, 
wie es euch gar gelegentlich ansehen wird, wohl wissen gelangen 
zu lassen. Und verbleiben zugleich urbiethig als gewogen. Datum 
in Unserer Stadt Salzburg den 15. November, anno 1610. 
Wolf Dietrich. 
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