Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Eisen- 
Niederlagen. 
als der Augenblick gekommen war. in die Zille, darin der Mann 
unter dem andern Kirchvolk saß, schlug ihn in Eisen, zerrte ihn in 
sein Schiff hinüber und brachte ihn nach St. Gilgen ins Gefängnis?) 
Dieses Vorgehen des Pflegers veranlaßte eine Beschwerde der Bauern 
beim Donckapitel. Sie enthielt das ganze Sündenregister dieses 
Mannes. Reherzhaimer seinerseits blieb die Antwort nicht schuldig. 
Was an all den gegenseitigen Vorwürfen Wahres ist, läßt sich schwer 
feststellen. Soviel ist sicher, daß das Domkapitel den kürzeren zog. 
Der Amtmann Strobl war in seinem Übermut so weit gegangen zu 
behaupten, er sei sich selbst Obrigkeit genug und dem Pfleger keinen 
Gehorsam schuldig. Dieser vor Zeugen getane Ausspruch trug ihm 
eine Vorladung vor das Hofgericht in Salzburg ein. Wie schlecht es 
ihm dort erging, ist aus einem Briefe zu ersehen, den er von Salz 
burg aus an den Überreuter von St. Gilgen schrieb. Er lautet: 
„An Herrn Wilholbm Erlmosser zeantworden. St. Gilling. 
Cito. Cito. Cito. — In sonders g. lieber Wilholbm. Die sachen stet 
nit wol. Bit, bu wölkest in der nacht zu dem Pflögcr gen und für 
mich biten, daß er den Pricht^) nit zu scharff macht, ich wils umb 
inen vergleichen so vil mier von got miglich ist, den es ist ain bot 
nmb 3 ur von der Camer umb verern bericht hinauß geschickht worden. 
Salzburg in Eilt den 12. Augustij Ao. 615 
d. d. w. B. 
Hanß Strobl." 
Reherzhaimer brachte zwei Tage später selbst diesen Bericht 
nach Salzburg. Ob der Strobl darin glimpflich behandelt war, wissen 
wir nicht. Da jedoch der Pfleger selbst nicht ganz rein aus dem Handel 
herauskam, so hat man, wie es scheint, auch dem Strobl weiter kein 
Haar gekrümmt und die Sache auf sich beruhen lassen. 
In St. Gilgen sowohl, als auch am Schober (Strobl) bestanden 
seit dem 16. Jahrhundert Eisenniederlagen. Das Eisen, das die 
>) Zugleich auch seinen Bruder, der des Wilddiebstahls verdächtig war. 
Er hatte eine Kuh allzu kunstgerecht geschlachtet. Das ließ vermuten, daß er 
das Metzgern, das nicht sein Berus war, bei den „Wildpratschitzeu" gelernt habe! 
Zu solchem Wahnsinn verstieg sich der Haß des Pflegers gegen die Kapitlischen. 
— Der Mann mußte, da ihm nichts nachgewiesen werden konnte, wieder frei 
gelassen werden. 
2 ) Den Bericht, den Reherzhaimer für das Hofgericht abzufassen hatte.
	        
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