Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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stellt war, gerichtlich jedoch zu Hüttenstein gehörte, so war es Pflicht 
des Hüttensteiner Pflegers, sich um die Vorgänge dort zu kümmern. 
Im Frühjahr 1616 ging Thomas Reherzhaimer daran, die Burgauer 
katholisch zu machen. Gestützt auf einen Befehl des Erzbischofs, ließ 
er die Verdächtigen zu sich nach Hüttenstein bescheiden, stellte sie vor 
die Wahl, entweder sich zur katholischen Kirche zu bekennen, oder nach 
Verkauf ihrer Güter und Zahlung des Abznggeldes binnen drei Mo 
naten auszuwandern. Am 21. März konnte der Pfleger an den Erz 
bischof Marx Sittich berichten/) daß sich alle gefügt bis auf einen, den 
Christoph Holzberger, der sich beharrlich weigerte, vor Gericht zu er 
scheinen. Da entschloß sich Reherzhaimer zu einer Gewalttat. In der 
Nacht zum 16. Mai wurde Holzberger von einer bewaffneten Schar 
auf seinem Hof überfallen und gefesselt nach Hüttenstein geschleppt. 
Dort eröffnete ihm der Pfleger, daß er ihn so lange im Gefängnis 
werde schmachten lassen, bis er sich bereit erklärt, seine Güter zu ver 
kaufen, die Abzugsteuer zu zahlen und die seinetwegen entstandenen 
Gerichtskosten zu ersetzen. Als die Lasserischen Grundherren Ludwig 
Althamber zu Thraunegg und Hans Händl zu Pettenbach hörten, was 
ihrem Holden widerfahren, schrieben sie an den Erzbischof einen Brief, 
worin sie sich mit scharfen Worten gegen den gewalttätigen Überfall 
als einen rechtswidrigen Eingriff in eine fremde Grundherrschaft ver 
wahrten und sich nicht scheuten zu bemerken, daß selbst der Kaiser in 
dergleichen Fällen init seinen Untertanen sanfter verfahre; dieser nächt 
liche Einbruch könne unmöglich des Erzbischofs Befehl gewesen sein, 
daher erwarten sie in nächster Zeit die Freilassung des Gefangenen. 
Die Antwort des Hofgerichts fiel grob aus: Wie sich die Herren 
unterstehen könnten, dem Fürsten von Salzburg vorzuschreiben, was er 
tun solle? Ihr Protest sei null und nichtig. Überdies würden sie 
solchen Unfugs halber sich noch zu verantworten haben?) Inzwischen 
war der Holzberger, nachdem er zwei Bürgen gestellt, der Haft ent 
ledigt worden. Da er trotz wiederholter Mahnung fest geblieben war 
und „den katholischen Gehorsam durchaus abgeschlagen hatte", mußte 
er das Land verlassen?) Die Absicht der Lasserischen Erben, das 
') Hofrat Hüttenst. Nr. 10. 
2 ) Konzept des Schreibens ddo. 8. Juni 1616. 
3 ) Sein Gut verkaufte er für 200 fl. Von den 115 fl., die ihm nach 
Zahlung aller Schulden blieben, nahm ihm das Gericht noch 11 fl. Freigeld ab. 
St. G. B. G., Cod. 7 ex 1616.
	        
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