Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Straf 
werkzeuge. 
Verbrechen 
und Strafen. 
Kosten der Exekution — es handelte sich um die Enthauptung zweier 
Zigeuner — trug zur Hälfte das Gericht, zur Hälfte die Gemeinde?) 
Die Aburteilung geschah durch das Hofgericht in Salzburg, das aus 
den zu Hüttenstein abgefaßten Protokollen sich sein Urteil bildete?) 
Die Richtstatt war am Aigen im Jschltal, nahe der österreichischen 
Grenze gelegen. Die Erbauung und Erhaltung des Hochgerichts war 
erst Sache der im Gericht ansässigen Weber. 1706 aber gestattete 
ihnen der Erzbischof, durch Zahlung von 16 Gulden an die Pflegs- 
verwaltnng sich von dieser entehrenden Verpflichtung loszukaufen. Die 
Zinsen dieses sogenannten „Weberkapitals" wurden von nun an dazu 
verwendet, für die Arbeiten beim Hochgericht von Fall zu Fall Zimmer 
leute aufzunehmen?) 
Die „Tortnrstatt" war beim Amtmannshaus in St. Gilgen ein 
gerichtet. Desgleichen waren dort die „Geige", eine Art Käfig, in 
dem man die Weiber, die sich gegen das sechste Gebot vergangen, 
öffentlich herumführte, ferner die „Prechl" (zwei Hölzer mit vier Löchern, 
um die Hände und Füße des Verbrechers durchzustecken), eine Strafe, 
die an Männern, so einen Ehebruch begangen, vollzogen wurde, seit 
1714 auch der Pranger/) ferner Ruten und andere Strafwerkzeuge. 
Gehen wir nun zu den Strafen selbst über und zu den Ver 
gehen, deren Folge sie gewesen, so können wir zunächst feststellen, daß 
gemeine Verbrechen, wie Diebstahl, Mord, Brandstiftung u. dgl., 
J ) St. G. B. G., Cod. 61. Daß diese Angelegenheit unter Umständen recht 
kostspielig sein konnte, beweist die Hinrichtung eines Räubers (1782), für die 
102 fl. 45 kr. ausgelegt wurden. Ebenda, Cod. 127. 
2 ) „Dem Stadtboten von Salzburg für Überbringung des Endurteils gegen 
den allhier mit dem Schwert hinzurichtenden B.Z. 1 fl. Lanfgeld". Ebenda, Cod. 127. 
3 ) „. . . das sye [bie Webers bey khünfftiger erpan- und reparierung des 
alhisigen Hochgerichts nit mehr handt anlegen derffen, wargegen sye zum Pfleg- 
ambt alhero 16 fl. Capital, so auf Interesse gelegt und mitls solcher eingehenden 
Jnteresse-geltern das berüerte Hochgericht hinfüro erpauet und undterhalten werden 
solle, erlegen müessen." Ebenda, Cod. 84. — 1726 arbeiteten an der Neuanfsetzung 
des Hochgerichts außer den 14 im Gericht wohnhaften noch 4 aus Neuhaus her 
beigeholte Zimmerlente. Die Kosten betrugen etwas mehr als 11 fl. Ebenda, 
Cod. 98. 
4 ) Ebenda, Cod. 87 (1714/15): „Crasft gnedigen hochlöbl. hosfgerichts be- 
felchs ddo. 24. July 1714 hat man zur exequirung der in puncto furti alda 
zu verhasst gebrachten Magdalena Reschin im Dorff St. Gilgen alhier einen 
Pranger erpauen lassen, worauf vermög beyligenden außzugs 8 fl. 1 / 24 4 
uncosften erloffen." (Auch hier hatte die Gemeinde die Hälfte der Kosten zu tragen.)
	        
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