Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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Einkünfte 
des Pflegers 
war der Zoll auf Rindvieh, das namentlich nach Mondsee und 
St. Wolfgang, aber auch nach Ischl, Golfern, Gmunden usw. verkauft 
wurde. Von Pferden wurde jährlich im Durchschnitt ein Dutzend 
verhandelt. Die Ausfuhr von Schweinen und Schafen war gering. 
Für Getreide bestand wohl auch ein Aufschlag, doch ist aus dem 
Aberseeischen niemals solches ausgeführt worden. Der Ertrag der 
Felder reichte hier nicht einmal für die Bedürfnisse der Einwohner 
schaft. Die Müller bezogen ihren Bedarf aus dem Mondseer Flach 
land und dem Attergau. Die Hauptgrenzmaut („Maut Litzlwand") 
stand einstmals an der Jschler Straße unterhalb des Brauhauses Lueg, 
wurde aber im Anfang des 18. Jahrhunderts in das Dorf St. Gilgen 
verlegt, wo sie mit dem danials neuerbauten Pfleghaus am Seeufer 
verbunden wurde. Die Verrechnung der Einnahmen geschah in einer 
eigenen „Mautraittung" unter Kontrolle des Pflegers. Die Ergebnisse 
der Abrechnung sind in dem Zeitraum von 1646 bis 1703 auch in 
der alljährlichen „Amtsraittung" des Pfleggerichts angeführt. Die 
Zolleinnahmen betrugen dazumal durchschnittlich kaum mehr als 500 fl. 
im Jahr. Das Schwärzen wurde hier besonders eifrig betrieben. 
Die Nähe des Sees hat viele verleitet, zu nächtlicher Zeit mit dem 
Schiff die Maut zu umfahren. Wir werden noch ausführlicher darauf 
zurückkommen. 
Die Besoldung des Pflegers war sehr verschieden. Bis 1621 
verzeichnen die Amtsrechnungen gar keine Ausgaben in diesem Sinn. 
Im Gegenteil: es sind bis dahin jährlich 300 fl. Bstand-, d. i. Pacht 
geld, vom Pfleger selbst in den Amtssäckel gezahlt worden. Mit dem 
Abgang des Pflegers Reherzhaimer (1622) verschwindet dieser Posten 
und mit seinem Nachfolger Johann Wilhelm Lueger erscheint plötzlich 
eine Ausgabe auf Pflegerbesoldung im Betrage von 400 fl. und bleibt 
von da an bestehen; nur die Höhe der Summe wechselt fast mit jeder 
Berufung eines neuen Amtsverwesers. Vor der Einführung eines 
ständigen Gehalts beschränkten sich die Einkünfte des Pflegers auf 
einen Teil der Gerichtstaxen und Strafgelder sowie auf Naturaldienste, 
Deputate und ähnliche Abgaben der Untertanen, endlich die Erträgnisse 
der zur Pfleg gehörigen Wirtschaft, womit er außer den: Bstandgeld 
seinen Lebensunterhalt bestreiten mußte. Die Auslagen, die der Pfleger 
bei seinen Amtsreisen in und außerhalb seines Bezirkes hatte, wurden 
ihm unter den: Titel „Zehrungen" aus der Amtskasse ersetzt. Seitdem 
eine fixe Besoldung eingeführt ist, werden die nunmehr als Neben-
	        
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