Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

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nur, daß es 1326 bestanden und schon im Besitz des Erzstifts war?) 
Wir können nach dem, was uns von den damaligen Verhältnissen im 
Lande bekannt ist, nur die Vermutung aufstellen, die Erbauung von 
Hüttenstein sei gelegentlich einer Teilung des Talganer Gerichts erfolgt. 
Wir wissen, wie die Erzbischöfe gerade um diese Zeit mit der alten 
Gewohnheit der Belehnung des einheiniischen Adels mit Landgerichten 
aufzuräumen begannen. In Talgan war Konrad von Wartenfels der 
letzte erblich belehnte Ministeriale auf diesem Gerichtssitz. 1301 gab er 
das Burgstall zu Wartensels nebst einem Gut auf dem Talgaueck 
mit Gericht, Leuten und Zehenten samt allem Zugehör in die Hände 
seines Lehensherrn, Erzbischof Konrads IV., zurück. Mag sein, daß 
bei dieser Gelegenheit der Gerichtsbezirk Talgan geteilt und für das 
abgetrennte Gebiet das Pflegschloß Hüttenstein „zwischen den Bergen" 
erbaut wurde?) Der Umstand aber, daß im Talgau nicht vor 1361, 
in Hüttenstein gar erst seit 1403 Pfleger nachzuweisen fint», 8 ) aus dem 
einfachen Grunde, weil die Quellen hier gänzlich versagen, dieser Um 
stand macht es unmöglich, über die ersten Zeiten des Hüttensteiner Ge 
richts Nachricht zu geben. 
Wir wenden uns wieder dem Kloster Mondsee zu, dessen Tochter 
pfarre St. Wolsgang es beschieden war, am Abersee eine bedeutende 
Rolle zu spielen. Wir haben schon bemerkt, daß Mondsee durch Tausch 
831 in den Besitz des Regensburger Bistums übergegangen war. 
Dies hatte zur mittelbaren Folge, daß das Kloster samt seinen Gütern 
zum Zankapfel zwischen Bayern und Rcgensburg werden sollte. Regens- 
burgs Herrschaft hatte dem Mondseer Kloster manche seiner Besitzungen 
entfremdet, darunter auch das Land am Abersee, das erst 1184, nach 
dem Mondsee sein Anrecht darauf nachgewiesen, von Bischof Kuno 
zurückgestellt wurde?) Dem Abt Konrad hatte der Kamps um die 
Rechte seines Klosters gar das Leben gekostet. 1145 ward er auf 
der Heimkehr von einem kirchlichen Fest in der Oberwang von den 
? Tauschvertrag zwischen Salzburg und dem Kloster St. Florian betreffend 
die Güter Vorchen am Abersee und Au bei Hüttenstein ddo. Salzburg 1326 
Juli 30. Abgedr. im UBOE. V, 36t, Nr. CCCLXXI1I. (Die falsche Datierung 
113231, die dort zu finden ist, dürfte auf einen Lesefehler zurückzuführen sein.) 
3 ) Zillner, Geschlechterstudien. Mitteil. d. Ges. f. Salzb. Landest. 
XXII, 138. 
3 ) Vgl. die Pflegerliste im Anhang Beilage 16, S. 109. 
4 ) UBOE. II, p. 387, Nr. CCLXIY. 
Mondsee.
	        
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