Volltext: Kulturgeschichtliche Bilder vom Abersee

106 
gehn S. Wolffg. gefüert haben, füegen will. Wo aber]*) auch an demselben 
urfar Kürchfertter, die ungevehr auf fuehrn wartten und sonnst keinen Schiff- 
man bey St. Wolffgang haben mechten, Hinwider gehn St. Gilgen, an Fürperg 
oder Schober füehren, aber yber ein stundt auf Kürchfertter oder andere Ladung 
an demselben urfar nit verharren, nur allain ainer were iusonderhait bestelt, 
oder verhindert durch Wetter, Nacht oder ander ehehaffte noth ungeverlich, alß- 
dan wan solche ursach vergangen, solle er daselbst mit seiner schiffung nit lenger 
verharren." 
Dasselbe gilt inntutm inutnnäis von den Wolfgangern. Dann heißt es 
weiter: 
. . aber sonst soll zu beeden seitten kain schiffer von fahrenswegen der 
Leuth oder güetter umb den Lohn mit lähren Schöff an des andern Thails urfar 
weder bey Tag noch nacht ohne redlich ursach komen, es solle sich auch kain 
schiffer beeder Partheyen weder durch sy selbst oder andere bey Kürchfartern oder- 
anderen Leuthen zu Kürchern, zu Herberch oder gasten umb ladung öffentlich 
noch mit ungestümen geschray nit bewerben noch die leuth an sein Scheff zue 
setzen ungebürlicher weiß ansuechen, sonder einen yeden wohin in Verlust, frey 
ansizen lasten, auf dz andere Schiffer an irer arbait und Nahrung nit verhindert 
werden." 
Außer den genannten vier Landestellen soll es am See keine geben; nur 
wenu Wallfahrer wünschen, über den Falkenstein zu des heil. Wolfgangs Woh 
nung zu gehen, soll es ihnen unverwehrt sein, auszusteigen, wo sie wollen. 
Beilage Nr. 8. 
Interims-Vergleich, geschlossen am 11. April 1647 zwischen 
Wildenegg und Hüttenstein. 
Kopie ex 1661. Hofrat Hüttenst. Nr. 18. Reg.-Arch. Salzburg. 
„Demnach sich obangeregter Scheffart wegen zwischen dennen Burgern 
bey St. Wolfgang und hüettenstainerischer Herrschafft Undterthonnen ain zeit- 
hero verschaidene stritigkheiten und Irrungen zuegetragen, damit nun aber 
solche fürbaß mechten verhiett, frid, ruehe und nachtberlicher verstandt er 
halten und alle zwiträchtigkheit und forthailligkheiten und in der güette hin- 
0 Diese Stelle ist von anderer Hand in liachgetragen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.