Volltext: Zwanzigstes Bändchen (20. 1938)

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8. (Brobs) t zum Schlögl (Frag) stuck h. Der 
Propst gibt den Kommissären eine Liste der Fragen, die sie 
an die Zeugen stellen sollen. 
9. Zeugensaag. Am 4. Oktober 1552 werden in 
Peilstein die sieben Zeugen einvernommen und ihre Aus¬ 
sagen niedergeschrieben. 
10. Der Comissari ander Remissori. Vom 
11. April 1553 datiert ein zweiter Bericht der Kommissare 
an den Landeshauptmann des Inhalts: sie hätten auf 
seinen Auftrag die von Propst Georg genannten Zeugen 
am 14. März im Kloster Schlägl gehörig verhört, und 
legen dem Bericht die bezüglichen Akten bei. 
11. (Bro)bst zum Schlögl (Ge)genweisar- 
t i c I. Propst Georg stellt an den Landeshauptmann folgende 
„Gegenweisung": Er will beweisen, 1. daß das Wältl mit 
dem Holz, Bluombesuoch, Grundt oder Boden dem Gozhauß 
vnser Frauenschlag oder der Römischen Königlichen Majestät 
Camerguot gehörig ist; 2. daß die Seitlschläger durchaus 
kein Recht haben auf die Nutzung des Holzes und der 
Weide; 3. daß das Kloster den Wald immer selber benützt 
habe zur Hegung des Wildes und zur Gewinnung von Bau¬ 
holz und daß die Seitlschläger nur mit Bewilligung des 
Klosters Holz und Weide benutzen durften; 4. daß die Seitl¬ 
schläger nur mit Bewilligung des Klosters 34 „Raumbrecht 
wisen" im Waldl „ausgebracht" haben. Dies wolle er mit 
seinem seinem Puoch" und seinen Zeugen beweisen. 
12 (An)ndere Comission. Auf das Ansuchen des 
Propstes beruft der Landeshauptmann wieder die beiden 
oben genannten Pfleger zu Kommissären und trägt ihnen 
auf, die genannten Zeugen gehörig zu verhören. 
13. (Sei)dlenschleger (Frag) stuckh. Die Seitl¬ 
schläger legen den Kommissären die Fragen vor, die sie an 
die Zeugen zu stellen hätten. 
14. (A)nndere Zeugensaag. Am 14. März 1553 
werden in Schlägl die 26 Zeugen des Propstes einvernommen 
und ihre Aussagen niedergeschrieben. 
16. Brobst Erste Exception vnd Defension, 
16. (Der) Seidlenschleger Exception, 
17 (Br)obsts Annder Exception, 
18. Enndt Abschidt.
	        
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