Volltext: Zwanzigstes Bändchen (20. 1938)

Hofrat Franz Binder, Ulrichsberg: 
 
Das Seitlschläger Prozeßbuch. 
 
Die Seitlschläger Dorfkommune besitzt ein Buch von 
ehrwürdigem Alter. Der 17. Juli 1555 ist das letzte darin 
genannte Datum und es ist wohl gleich darnach geschrieben 
worden. Obwohl das Buch also fast 400 Jahre alt ist, ist es 
noch so gut erhalten, daß man den Inhalt vollständig 
erfassen kann. 
Im Laufe der vielen Jahre hat es schon manchen 
Schaden erlitten. Es fehlt der Einbanddeckel und der An¬ 
fang, einige Blätter lösen sich aus dem Bund. An fünf 
Blättern am Anfang ist die obere rechte Ecke und an 
19 Blättern am Ende der obere Rand gegen rechts hin 
angefressen, so daß einzelne Wörter und Wortteile verloren 
sind. Beim Einbinden sind Wortteile weggeschnitten worden. 
Die hinten daran gebundenen Zeugenaussagen sind fast 
lauter Fetzen. Diese Aussagen sind aber im Haupttext ent¬ 
halten. Die Schrift ist sehr sauber und ebenmäßig. 
1. Der Inhalt. 
Das Buch enthält eine Abschrift von Akten, die in 
einem Prozeß gelaufen sind, den die Dorfgemeinde Seitl- 
schlag gegen Propst Georg von Schlägl um die Holz- und 
Weidenutzung (behülzung und bluombesuoch) im Waldl ge¬ 
führt hat. Das Waldl ist ein Forst, der sich westlich von 
Seitlschlag bis zur bayerischen Grenze hinzieht und dem 
Stifte Schlägl gehört. 
Der Inhalt wird hier in der Abfolge wiedergegeben, 
die im Buch eingehalten ist; sie entspricht nicht ganz dem 
wirklichen Ablauf des Prozesses, er kann aber leicht ver¬ 
folgt werden. 
1. Die Klage (Anfang fehlt). Die Dorfmenig im 
Seidlenschlag klagt beim Landeshauptmann von Oberöster-
	        
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