Volltext: Neunzehntes Bändchen (19. 1937)

- 53 - 
damaligen Pfarrer von Pfarrkirchen Johann Steinstock die 
Duldung des lutherischen Geistlichen und nach Abgang des¬ 
selben die Anstellung des Jodok Schmucker, eines neuen 
lutherischen Pradicanten. Als dem Pfarrer dies vom 
Bischof Urban von Passau bei Verlust seiner Pfarre unter¬ 
sagt wurde, zwang man ihn dazu durch Vorenthaltung des 
Zehents. Trotz seiner Nachgiebigkeit erreichte der Pfarrer 
nicht den gewünschten Frieden. Im Jahre 1595 wurde er 
durch Bauern aus Sarleinsbach, die von ihrem fanatischen 
Prediger Benedikt Gstettner aufgehetzt waren, vertrieben und 
konnte nur mit Mühe sein Leben durch die Flucht retten. 
Nachdem anfangs des 17. Jahrhunderts die Gegen¬ 
reformation eingesetzt hatte und auch Heinrich Salburger, 
die Hauptstütze des Luthertums, wieder zum alten Glauben 
zurückgekehrt war, scheint auch die Rekatholisierung der 
Hofkirchner schnell und reibungslos vor sich gegangen zu 
sein, wenigstens ist nichts Gegenteiliges bekannt. 
Bereits 1603 finden wir in Lienhard Mayr wieder 
einen katholischen Priester in Hofkirchen. 
 
c) Das Vikariat und die selbständige Pfarre. 
In der Stiftung der ewigen Messe ist ohne Zweifel 
schon der Beginn der Loslösung Hofkirchens von der 
Mutterpfarre zu sehen. Wenn auch die Pfarr-Rechte (Tauf- 
recht, Trauungs- und Begräbnisrecht) damals noch dem 
Pfarrer in Pfarrkirchen vorbehalten blieben, so wird die 
Filiale Hofkirchen diese allmählich zu erringen gesucht haben. 
Im Falkensteiner Urbar von 1570 ist schon ein Friedhof in 
Hofkirchen erwähnt, woraus hervorgeht, daß Hofkirchen 
damals das wichtigste Pfarr-Recht, die Sepultur, bereits 
hatte, mithin selbständige, aus Pfarrkirchen ausgeschiedene 
Pfarre war, wenn es auch noch in gewisser Abhängigkeit 
von der Mutterpfarre verblieb. 
Zu dieser Entwicklung hat der Protestantismus das 
meiste beigetragen, indem die lutherischen Benefiziaten zu 
Hofkirchen, unterstützt von der Vogtei Falkenstein, unbe¬ 
kümmert um den Protest des Pfarrers von Pfarrkirchen, 
sich die Pfarr-Rechte einfach aneigneten, ausübten und für 
immer sicherten. Die Vikare, wie die Benefiziaten zu Hof- 
kirchen seither meist genannt werden, ernannte der Pfarrer 
von Pfarrkirchen, ein Recht, das bis heute noch besteht.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.